Die Brückenwaage in der Landwirtschaft

Die Brückenwaage in der Landwirtschaft

Eine Brü­cken­waa­ge ist eine befahr­ba­re, sta­tio­nä­re oder teil­mo­bi­le Boden­waa­ge in beson­ders gro­ßer Aus­füh­rung. Sie dient dazu, eine Last samt Behäl­ter und Fahr­zeug prä­zi­se zu wägen. Die Brü­cken­waa­ge hat eine star­ke Ver­brei­tung in Berei­chen, in denen gro­ße Schütt­men­gen schnell umge­schla­gen wer­den sol­len. Eine beson­de­re Bedeu­tung spielt die Brü­cken­waa­ge in der Landwirtschaft.

Einsatz der Brückenwaage

Eine Brü­cken­waa­ge wird auch den Fahr­zeug­waa­gen oder Platt­form­waa­gen zuge­ord­net. Sie kommt stan­dard­mä­ßig in fol­gen­den Indus­trien zum Einsatz:

  • Land­wirt­schaft
  • Recy­cling­hö­fe
  • Bau­stoff­han­del
  • Kunst­stein- und Zementherstellung
  • Schrott­an­nah­me

Eine Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft dient zum zuver­läs­si­gen Erfas­sen der Gewich­te von Feld­früch­ten. Der moder­ne Acker­bau fin­det über­wie­gend auf Groß­fel­dern statt, die mit sehr schwe­rem Gerät bewirt­schaf­tet wer­den. Ent­spre­chend groß ist die Brü­cken­waa­ge für die Land­wirt­schaft heu­te dimen­sio­niert. Die Her­aus­for­de­rung besteht dar­in, bei stei­gen­der Grö­ße und Trag­fä­hig­keit kei­ne Abstri­che bei der Prä­zi­si­on zu machen. Die Fahr­zeug­waa­ge für die Land­wirt­schaft über­zeugt heu­te des­halb vor allem durch ihre gleich­blei­ben­de Messqualität.

Recy­cling­hö­fe müs­sen auf das Kilo­gramm genau erfas­sen, wel­che Rest­stof­fe ange­lie­fert wer­den. Dies errei­chen sie durch Brü­cken­waa­gen und durch geschul­tes Per­so­nal. Die Waa­ge selbst erfasst nur die rei­ne Mas­se der Rest­stof­fe. Die Befül­lung des Trans­por­ters gibt das Volu­men der ange­lie­fer­ten Rest­stof­fe an. Dar­aus lässt sich die Dich­te bestim­men. Anhand der Dich­te ermit­telt das Per­so­nal, ob die Anga­ben über die Zusam­men­stel­lung der Recy­cling­stof­fe schlüs­sig ist oder nicht. Die­se Bestim­mung ist sehr wich­tig, da die Annah­me­kos­ten für das Recy­cling­gut sehr unter­schied­lich sind. Mit der Fahr­zeug­waa­ge wird die­se Berech­nung wesent­lich erleichtert.

Im Bau­stoff­han­del wer­den gro­ße Men­gen umge­schla­gen. Die Brü­cken­waa­gen hel­fen dabei, das Tem­po der Waren­an­nah­me und Abga­be zu beschleu­ni­gen. Wie bei einer Brü­cken­waa­ge für die Land­wirt­schaft wird die Füll­men­ge gemein­sam mit dem Fahr­zeug bestimmt.

In der Kunst­stein- und Zement­her­stel­lung ent­schei­den weni­ge Kilo­gramm über die Qua­li­tät einer Mischung. Gleich­gül­tig ob Zie­ge­lei, KSV-Pro­duk­ti­on (Voll- und Block­stein), feu­er­fest oder Mör­tel: Die Zusam­men­set­zung der Kom­po­nen­ten muss so gut wie mög­lich stim­men. Da in die­sen Indus­trien stets mit ton­nen­schwe­ren Las­ten gerech­net und gear­bei­tet wird, ist eine Brü­cken­waa­ge ein geeig­ne­tes Instru­ment. Sie erfasst die ver­setz­ten Men­gen in gleich­blei­ben­der Prä­zi­si­on und in einer hohen Geschwindigkeit.

Im Schrott­han­del sind Brü­cken­waa­gen stan­dard­mä­ßig im Ein­satz. Da die Trans­port­fahr­zeu­ge, mit denen die Alt­me­tal­le ange­lie­fert wer­den, sehr unter­schied­lich sein kön­nen, muss die Fahr­zeug­waa­ge beson­ders prä­zi­se arbei­ten. Gleich­gül­tig, ob ein Sat­tel­zug oder ein Pri­vat­mann mit klei­nem Anhän­ger auf den Hof kommt, die ermit­tel­te Schrott­men­ge muss immer stim­men.
Wie bei der Recy­cling­an­nah­me kann ein geschul­ter Mit­ar­bei­ter schnell erken­nen, ob das ange­lie­fer­te Mate­ri­al tat­säch­lich das ist, was der Ver­käu­fer angibt. Alt­blei bringt bei­spiels­wei­se bis 1,50 Euro pro Kilo­gramm. Das optisch ähn­li­che aber wesent­lich leich­te­re Alu­mi­ni­um hat einen Schrott­preis, der weni­ger als die Hälf­te beträgt. Die Brü­cken­waa­ge ermit­telt das tat­säch­li­che Gewicht, die Füll­men­ge des Trans­port­fahr­zeugs das Volu­men. Der Quo­ti­ent aus Mas­se und Volu­men ergibt die Dich­te. Dar­an lässt sich sehr genau erken­nen, wel­che Metall­sor­te ange­lie­fert wird.

Funktionsweise einer Brückenwaage für die Landwirtschaft

Eine Fahr­zeug­waa­ge in der Land­wirt­schaft besteht aus fol­gen­den Komponenten:

  • zwei Ram­pen
  • gro­ße, befahr­ba­re Plattform
  • Wäge­tech­nik
  • Strom- und Datenleitungen
  • Steue­rung
  • Dru­cker

Die bei­den Ram­pen die­nen dazu, dass die Fahr­zeug­waa­ge für die Land­wirt­schaft durch­gän­gig befah­ren wer­den kann. Es wäre sonst sehr umständ­lich, einen schwer bela­de­nen Trak­tor mit Anhän­ger rück­wärts von der Brü­cken­waa­ge für die Land­wirt­schaft wie­der her­un­ter zu ran­gie­ren.

Die Platt­form besteht aus einer robus­ten Stahl­kon­struk­ti­on oder asphal­tier­tem Beton. Eine aus Stahl gefer­tig­te Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft kann auch trans­por­ta­bel aus­ge­führt wer­den. Eine sta­tio­nä­re Waa­ge hat jedoch meis­tens eine höhe­re Trag­kraft, einen grö­ße­ren Mess­be­reich und eine län­ge­re Lebens­dau­er.

Die Wäge­tech­nik einer Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft arbei­tet elek­tro­me­cha­nisch (hybrid) oder voll­elek­tro­nisch. Bei der mobi­len Fahr­zeug­waa­ge für die Land­wirt­schaft wer­den DMS-Wäge­zel­len bevor­zugt. Sie sind war­tungs­är­mer und wesent­lich kom­pak­ter im Auf­bau als die hybri­de Vari­an­te. Aus die­sem Grund ist heu­te eine prak­tisch belie­big gro­ße Brü­cken­waa­ge für die Land­wirt­schaft her­stell­bar, sodass es kei­ne Kom­pro­mis­se in der Messprä­zi­si­on gibt.

Die Ergeb­nis­se der Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft wer­den elek­tro­nisch erfasst. Die frü­her gebräuch­li­chen mecha­ni­schen oder rein hydrau­li­schen Gewichts­be­stim­mun­gen sind heu­te nicht mehr üblich. Das Mess­wert­ergeb­nis wird über ein Daten­ka­bel zu einer Steue­rung gelei­tet. Hier kön­nen eine Viel­zahl wei­te­rer Para­me­ter bestimmt wer­den. Die Kauf­preis­er­mitt­lung des ange­lie­fer­ten Feld­guts geschieht des­halb in Sekun­den­schnel­le und auto­ma­tisch.

Der Dru­cker gibt dem Anlie­fe­rer ein rechts­gül­ti­ges Doku­ment über die Ware. Mit der Quit­tung wird der Kauf perfekt.

Mit Brückenwaage Landwirtschaft betreiben

Die Her­aus­for­de­rung bei einer Fahr­zeug­waa­ge in der Land­wirt­schaft besteht dar­in, das ange­lie­fer­te Gut mit­samt dem Fahr­zeug und der Zug­ma­schi­ne so prä­zi­se wie mög­lich zu erfas­sen. Dazu ist bei einer Fahr­zeug­an­lie­fe­rung nur die Dop­pel­wie­gung mög­lich. Das Fahr­zeug wird bei Anlie­fe­rung zuerst gewo­gen. Nach dem Abla­den des Feld­guts wird das Fahr­zeug ein zwei­tes Mal gewo­gen. Die Dif­fe­renz aus bei­den Wer­ten ergibt die Men­ge der ange­lie­fer­ten Waren.

Beschleu­ni­gen kön­nen Sie die­sen Pro­zess nur, indem Sie Gebin­de mit bekann­tem Eigen­ge­wicht ver­wen­den. Das kön­nen bei einer Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft bei­spiels­wei­se Con­tai­ner oder gan­ze Anhän­ger sein. Ist das Eigen­ge­wicht bekannt, kön­nen Sie es direkt bei der Erst­wie­gung auf der Fahr­zeug­waa­ge in der Land­wirt­schaft her­aus­rech­nen. Das beschleu­nigt den Wäge­pro­zess erheb­lich, da die dop­pel­te Befah­rung der Brü­cken­waa­ge ent­fällt.

Die Zug­ma­schi­ne mit ihren vie­len Betriebs­flüs­sig­kei­ten ist hin­ge­gen schwer zu tarie­ren. Wenn eine Ein­fach­wie­gung gewünscht ist, wird des­halb in der Regel der Trak­tor vor­her abge­kop­pelt.

Für das Ein­fach­wie­gen ist jedoch viel Ver­trau­en erfor­der­lich. Zwar lässt sich das Eigen­ge­wicht eines Anhän­gers beim Her­stel­ler erfra­gen. Jedoch lässt es sich auch sehr leicht mani­pu­lie­ren. Ein paar Blei­plat­ten sind leicht auf einem gro­ßen, land­wirt­schaft­li­chen Anhän­ger zu ver­ste­cken. Das Mehr­ge­wicht wür­de bei einer Ein­fach­wie­gung auf der Fahr­zeug­waa­ge nicht auffallen.

Brückenwaage Landwirtschaft: Eichpflicht

Eine Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft unter­liegt der Eich­pflicht. Nur regel­mä­ßig geeich­te Waa­gen sind für den gewerb­li­chen Gebrauch zuläs­sig. Für die Ers­tei­chung (Kon­for­mi­täts­be­wer­tung) ist der Her­stel­ler der Waa­ge zustän­dig, die Nach­ei­chun­gen über­nimmt das zustän­di­ge Eich­amt. Sie ver­sieht die Brü­cken­waa­ge mit einem Eich­sie­gel und stellt gege­be­nen­falls einen Eich­schein aus. Als Betrei­ber einer Brü­cken­waa­ge in der Land­wirt­schaft sind Sie gut bera­ten, die Eichung offen zu zei­gen. Dazu bie­tet sich bei­spiels­wei­se die eige­ne Home­page an. Mit dem gül­ti­gen Eich­stem­pel haben die Anlie­fe­rer die Sicher­heit und das Ver­trau­en, dass ihre Waren kor­rekt erfasst werden.

Hea­der­bild: © Shut­ter­stock / Photoagriculture

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