Gefahrgut wiegen – sichere Verpackung – eindeutige Kennzeichnung
Zu den Stoffen, die regelmäßig gewogen werden müssen, zählt auch Gefahrgut. Dies stellt die verantwortlichen Personen vor einige Herausforderungen. Dabei handelt es sich weniger um den eigentlichen Wiegevorgang, sondern um die Schutzmaßnahmen, die erforderlich sind, um niemand zu gefährden. Handelt es sich um Gefahrgut, bei dem Explosionsgefahr besteht, ist neben der vollständigen und eindeutigen Kennzeichnung auch ein ausreichender Explosionsschutz vonnöten. Nähere Einzelheiten dazu regelt der Gesetzgeber.
Was ist Gefahrgut?
Als Gefahrgut werden sämtliche Stoffe, Gegenstände oder Zubereitungen bezeichnet, von denen eine potentielle Gefährdung von Mensch oder Tier ausgehen kann. Außerdem können viele Gefahrgüter in der Lage sein, die öffentliche Sicherheit und/oder die öffentliche Ordnung zu gefährden.
In der Praxis kommen Gefahrgüter in vielen Bereichen vor. Besonders häufig ist das in der chemischen Industrie, in der verarbeitenden Industrie und im Bergbau der Fall. Generell ist festzustellen, dass die Zahl der Güter, die eine Gefahr darstellen, seit einiger Zeit kontinuierlich im Ansteigen begriffen ist. Das hat verschiedene Ursachen, vor allem dürfte aber eine Rolle spielen, dass die Zahl der Güter, die in verschiedenen Bereichen produziert werden, ständig zunimmt.
Was ist beim Verwiegen zu beachten?
Grundsätzlich dürfen gefährliche Güter nur in geeigneten Räumlichkeiten und mit geeigneten Messinstrumenten gewogen werden. Außerdem ist unbedingt darauf zu achten, dass die Güter ausreichend gekennzeichnet und gut verpackt sind. Müssen Sie Gefahrgüter verwiegen, sind alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen einzuhalten, damit durch das Verwiegen weder Sie, noch irgendjemand anderes gefährdet werden kann.
Ist bei den gefährlichen Gütern eine Explosionsgefahr gegeben, muss das an einer Explosionsgeschützten Waagen vorgenommen werden. Je nachdem, welche konkreten Gefahren von den Gütern ausgehen, sind sie verschiedenen Gefahrenklassen zugeordnet.
Die Explosionsgefahr entspricht der Gefahrenklasse 1, welche wiederum in 7 Unterklassen gegliedert wird. Werden solche Güter angeliefert, sind sie bereits beim Transport entsprechend gekennzeichnet. Sie können wie andere Güter verwogen werden, vorausgesetzt, die Sicherheitsmaßnahmen werden eingehalten. Müssen Sie Gefahrgut nicht nur verwiegen, sondern auch für den Transport verpacken, müssen Sie für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen und den Explosionsschutz sorgen.
Explosionsschutz für Gefahrgut
Der Explosionsschutz ist ein sehr wichtiger Faktor, den Sie niemals außer Acht lassen dürfen! Dies geschieht sowohl zu Ihrer eigenen als auch zur Sicherheit anderer Personen! Entsprechende gesetzliche Bestimmungen sind eindeutig und müssen immer eingehalten werden, sowohl beim Verwiegen als auch beim Transport von Gefahrgut!
Damit eine Explosionsgefahr gegeben ist, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Es muss sowohl eine Zündquelle als auch brennbarer Stoff und Sauerstoff vorhanden sein. In der Praxis reagieren sehr häufig Gase, Stäube und Dämpfe mit dem Sauerstoff, der sich in der Luft befindet.
Schutz vor Explosionen – primäre, sekundäre und tertiäre Maßnahmen
Die konkreten Gefährdungen müssen nach der aktuellen Betriebssicherungsverordnung ermittelt werden. Grundsätzlich können die Maßnahmen zum Explosionsschutz in primäre, sekundäre und tertiäre Maßnahmen unterteilt werden. Primär sind alle Maßnahmen, die einen Beitrag dazu leisten, dass eine Atmosphäre vermieden oder beseitigt wird, die zum Entstehen einer Explosion beitragen kann.
So ist es zum Beispiel möglich, gefährliche Stoffe durch andere, weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen, Teile davon zu entfernen oder Gefahrgut zu verdünnen. Außerdem können die betreffenden Stoffe von anderen Stoffen isoliert werden. Sekundäre Maßnahmen zielen in der Praxis darauf ab, den Kontakt des Gefahrgutes mit vorhandenen Zündquellen zu verringern und möglichst ganz zu vermeiden.
Die gefährdeten Bereiche müssen genau gekennzeichnet werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sie klar und eindeutig von den Zündquellen ferngehalten werden können. Tertiäre Maßnahmen zielen darauf ab, die Auswirkungen von Explosionen – sofern sie sich nicht gänzlich vermeiden lassen – zumindest auf ein unbedeutendes Maß zu reduzieren.
Fazit
Gefährliche Güter aller Größen, Formen und Zusammensetzungen können Sie mit explosionsgeschützten Tischwaagen wiegen, wenn Sie dabei bestimmte Sicherheitsmaßnahmen einhalten, zu denen insbesondere ein ausreichender Explosionsschutz gehört. Er umfasst primäre, sekundäre und tertiäre Maßnahmen, die eine Explosion vermeiden oder ihre Auswirkungen stark beschränken sollen.
Diese Maßnahmen sind nicht nur für den Transport und die Wareneingangskontrolle, sondern auch für den Prozess des Verwiegens elementar und müssen deshalb unbedingt eingehalten werden. Der Gesetzgeber schreibt klar und eindeutig vor, wann, wo und wie welche Maßnahmen durchzuführen sind.
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