Stuhlwaage und Rollstuhlwaage in der Medizin

Eine Stuhl­waa­ge ist eine Per­so­nen­waa­ge, die in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zum Wie­gen von Per­so­nen ver­wen­det wird, denen das Gehen und Ste­hen schwer­fällt. Auch die Roll­stuhl­waa­ge wird in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­hei­men ver­wen­det, doch unter­schei­det sie sich in ihrer Bau­art, da sie mit dem Roll­stuhl befah­ren wird. Für die medi­zi­ni­sche Dia­gnos­tik ver­fü­gen sol­che Waa­gen häu­fig über viel­fäl­ti­ge Funktionen.

Stuhlwaagen und der Unterschied zu Rollstuhlwaagen

Eine Stuhl­waa­ge hat die Form eines Stuhls und ver­fügt zusätz­lich über Rol­len, damit sie direkt zum Pati­en­ten gefah­ren wer­den kann. Mit Fest­stell­brem­sen kann die Waa­ge gesi­chert wer­den. Die Waa­ge ist mit Fuß­stüt­zen aus­ge­stat­tet, auf die der Pati­ent beim Wie­gen sei­ne Füße stellt. Auf einem Dis­play kön­nen neben dem Gewicht des Pati­en­ten häu­fig noch wei­te­re Daten digi­tal ange­zeigt wer­den. Die Waa­ge lässt sich wie ein Roll­stuhl fah­ren und transportieren.

Der Unter­schied zu Roll­stuhl­waa­gen besteht dar­in, dass die Roll­stuhl­waa­ge über eine gro­ße Wie­ge­flä­che und eine fla­che Bau­wei­se ver­fügt. Auf­fahr­tram­pen ermög­li­chen das Befah­ren der Waa­ge mit dem Roll­stuhl. Ein Dis­play mit Anzei­ge für Gewicht und wei­te­re Daten befin­det sich an der Sei­te der Waa­ge. Um das Gewicht des Pati­en­ten so genau wie mög­lich zu ermit­teln, kann das Gewicht des Roll­stuhls zuvor tariert und gespei­chert wer­den. Häu­fig kön­nen Roll­stuhl­waa­gen mit Hal­te­bü­geln auf­ge­rüs­tet wer­den. So kön­nen Pati­en­ten auch ohne Roll­stuhl gewo­gen wer­den, wenn sie sich auf die Hal­te­bü­gel stüt­zen. Zum bes­se­ren Able­sen kön­nen Sie das Dis­play an den Hal­te­bü­geln befestigen.

Einsatzmöglichkeiten von Stuhl- und Rollstuhlwaagen

Die Stuhl­waa­ge kommt vor­ran­gig in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Senio­ren­hei­men und Kur­ein­rich­tun­gen zum Ein­satz. Sie kann auch in Arzt­pra­xen ver­wen­det wer­den. Mit der Stuhl­waa­ge kön­nen Sie Pati­en­ten wie­gen, die geh­be­hin­dert sind, unter Gleich­ge­wichts­stö­run­gen lei­den oder denen das Ste­hen und Gehen schwer­fällt, da sie kör­per­lich schwach sind. Auch bett­lä­ge­ri­ge Pati­en­ten kön­nen mit Stuhl­waa­gen gewo­gen wer­den. Lei­den die­se Per­so­nen zusätz­lich unter Adi­po­si­tas, kön­nen Sie spe­zi­el­le Stuhl­waa­gen als Adi­po­si­tas Waa­gen ver­wen­den, die für ein hohes Kör­per­ge­wicht aus­ge­legt sind. Auch die Roll­stuhl­waa­ge kann zum Wie­gen adi­pö­ser Per­so­nen mit und ohne Roll­stuhl genutzt wer­den. Stuhl­waa­gen und Roll­stuhl­waa­gen kön­nen Sie auch zu Hau­se ver­wen­den, wenn Sie einen Ange­hö­ri­gen pfle­gen, der ans Bett oder an den Roll­stuhl gefes­selt ist oder Schwie­rig­kei­ten beim Gehen und Ste­hen hat.

Fördermöglichkeiten für die Stuhlwaage

Pfle­gen Sie eine geh­be­hin­der­ten oder bett­lä­ge­ri­gen Ange­hö­ri­gen zu Hau­se, kön­nen Sie eine Stuhl­waa­ge nut­zen und dafür eine För­de­rung von der Pfle­ge­ver­si­che­rung erhal­ten. Das ist bei einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung eben­so mög­lich wie bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger erken­nen die Waa­gen als Hilfs­mit­tel für Kran­ken­ver­si­cher­te an, da sie im Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rer sowie im Hilfs­mit­tel­ka­ta­log der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer auf­ge­führt sind. Die Waa­gen sind unter der Rubrik “Mess­ge­rä­te für Kör­per­zu­stän­de/-funk­tio­nen” unter Per­so­nen­sitz­waa­gen zu finden.

Vor­aus­set­zun­gen für eine För­de­rung sind:

  • Genau­ig­keit auf 100 Gramm
  • Trag­kraft von min­des­tens 150 Kilogramm
  • Tara-Aus­gleich am Gerät möglich

 

Die Waa­ge soll­te eich­fä­hig sein oder in geeich­tem Zustand gelie­fert werden.

Was Sie über die Eichfähigkeit der Waagen wissen sollten

Stuhl­waa­gen wer­den als eich­fä­hi­ge und nicht-eich­fä­hi­ge Waa­gen ange­bo­ten. Nicht-eich­fä­hi­ge Stuhl­waa­gen kön­nen in Senio­ren­hei­men, Pfle­ge­hei­men und Sozi­al­sta­tio­nen ver­wen­det wer­den. Für Kran­ken­häu­ser, Dia­ly­se-Kli­ni­ken, Arzt­pra­xen und Reha-Kli­ni­ken müs­sen eich­fä­hi­ge Stuhl­waa­gen ver­wen­det wer­den. Die eich­fä­hi­gen Waa­gen sind auf­grund ihrer Bau­art durch eine zuläs­si­ge Behör­de zur Eichung zuge­las­sen. Eine eich­fä­hi­ge Stuhl­waa­ge wird mit einer erst Eichung des Her­stel­lers aus­ge­lie­fert. Sie ist also bereits geeicht. Auch die Roll­stuhl­waa­ge wird mit einer erst Eichung gelie­fert. Die Eich­gül­tig­keit der Waa­gen in Kran­ken­häu­sern liegt bei vier Jah­ren, wäh­rend die Eichung in Senio­ren­hei­men unbe­grenzt gül­tig ist. In Kran­ken­häu­sern muss nach vier Jah­ren eine erneu­te Eichung erfolgen.

Wichtige Kriterien für den Kauf von Stuhlwaagen

Möch­ten Sie eine Stuhl­waa­ge kau­fen, soll­ten Sie abhän­gig vom Anwen­dungs­ge­biet auf ver­schie­de­ne Aus­stat­tungs­kri­te­ri­en ach­ten:

  • klapp­ba­re Fuß­stüt­zen, damit der Pati­ent sich leich­ter auf die Waa­ge set­zen kann
  • klapp­ba­re Arm­leh­nen für mehr Komfort
  • bei einer Adi­po­si­tas-Waa­ge: Trag­kraft bis zu 300 Kilogramm
  • Akku­be­trieb mit lan­ger Betriebsdauer
  • gut ables­ba­res Display
  • Anzei­ge von Body-Mass-Index (BMI).

 

Ver­schie­de­ne Stuhl­waa­gen kön­nen auch zum Wie­gen von Mut­ter und Kind ver­wen­det wer­den. Das Gewicht der Mut­ter kann als Tara-Gewicht gespei­chert werden.

Beim Kauf einer Roll­stuhl­waa­ge soll­te für eine siche­re und rutsch­fes­te Auf­stel­lung eine Nivel­lie­rung der Waa­ge mög­lich sein. Die Waa­ge soll­te über eine hohe Trag­kraft ver­fü­gen, sodass auch adi­pö­se Pati­en­ten mit Roll­stuhl gewo­gen wer­den kön­nen. Auch bei Roll­stuhl­waa­gen soll­te eine BMI-Anzei­ge vor­han­den sein.

Fazit: Stuhlwaagen – unverzichtbar für Patienten, denen das Gehen schwerfällt

In Kran­ken­häu­sern, Arzt­pra­xen, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Senio­ren­hei­men ist die<strong> Stuhl­waa­ge für Pati­en­ten, die bett­lä­ge­rig oder geh­be­hin­dert sind oder unter Gleich­ge­wichts­stö­run­gen lei­den, unver­zicht­bar. Sie kann direkt zum Pati­en­ten gefah­ren wer­den. Zum Wie­gen nimmt der Pati­ent auf der Waa­ge Platz. Für Kran­ken­häu­ser muss die Waa­ge geeicht sein. Eine Roll­stuhl­waa­ge wird mit dem Roll­stuhl befah­ren und hat eine fla­che Bauweise.

 

Hea­der­bild: © Shutterstock/Freedom Studio

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