Was versteht man und ILAC und welche Kompetenzen hat diese Organisation?

Was versteht man und ILAC und welche Kompetenzen hat diese Organisation?

Im Bereich der Wäge­tech­nik kom­men die Exper­ten mit ver­schie­dens­ten Insti­tu­tio­nen, aber auch fach­spe­zi­fi­schen Begrif­fen und Abkür­zun­gen in Kon­takt. Dies resul­tiert dar­aus, dass für Han­dels­waa­gen strik­te Regu­lie­rungs­vor­schrif­ten exis­tie­ren, die zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. In der Ver­ant­wor­tung ste­hen sowohl die Her­stel­ler, die gemäß den gesetz­li­chen Eich­vor­schrif­ten die Eichung ihrer Waa­gen vor­neh­men als auch der Händ­ler, der die Waa­gen zum Wie­gen sei­ner Waren oder sei­nes Lade­gu­tes auf einem Fracht­fahr­zeug verwendet.

Zahl­rei­che Behör­den und Kom­mis­sio­nen beschäf­ti­gen sich mit dem The­ma Eichung und Kon­for­mi­täts­be­wer­tun­gen von Waa­gen. Die ILAC dage­gen zeich­net ver­ant­wort­lich für die Akkre­di­tie­rung von Konformitätsbewertungsstellen.

Was versteht man unter ILAC?

Bei der ILAC han­delt es sich um einen inter­na­tio­na­len Zusam­men­schluss von Akkre­di­tie­rungs­stel­len, die sich nach der ISO/IEC 17011 aus­rich­ten und sich an der Akkre­di­tie­rung von Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len betei­li­gen. Die­se Betei­li­gung schließt auch Kali­brie­rung-Labo­ra­to­ri­en (ISO/IEC 17025), Prüf­la­bo­ra­to­ri­en (ISO/IEC 17025) und medi­zi­ni­schen Labo­ra­to­ri­en (ISO 15189) ein. Auch die Akkre­di­tie­rung von Inspek­ti­ons­stel­len (ISO/IEC 17020) ist Auf­ga­be der ILAC. Damit könn­te man die ILAC als Boss der Bos­se in der Wäge­tech­nik bezeichnen.

Die ILAC führt ihre Bewer­tun­gen unab­hän­gig durch und genießt daher einen gro­ßen Ver­trau­ens­bo­nus. Bei die­ser Ver­ei­ni­gung han­delt es sich qua­si um eine Fusi­on meh­re­rer Akkre­di­tie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Damit erklärt sich auch die Abkür­zung ILAC, die aus dem Eng­li­schen stammt und für Inter­na­tio­nal Labo­ra­to­ry Accredi­ta­ti­on Coope­ra­ti­on steht.

Wie funktioniert die Akkreditierung durch die ILAC genau

Bei der Akkre­di­tie­rung han­delt es sich um unab­hän­gi­ge Bewer­tun­gen der Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len anhand von gesetz­lich aner­kann­ten Nor­men. Die ILAC garan­tiert Unpar­tei­lich­keit und ist so etwas wie eine Ver­wal­tungs­stel­le für alle inter­na­tio­na­len Ver­ein­ba­run­gen im Bereich der Akkre­di­tie­rung. Fol­gen­de Dienst­leis­tun­gen oblie­gen der ILAC:

  • Manage­ment­zer­ti­fi­zie­rung,
  • Pro­dukt­zer­ti­fi­zie­rung,
  • Per­so­nen­zer­ti­fi­zie­rung,
  • Dienst­leis­tun­gen,
  • wei­te­re ähn­li­che Pro­gram­me aus der Konformitätsbewertung.


Die ILAC arbei­tet eng mit der IAF zusam­men. Ziel dabei ist es, die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung sowie die Akkre­di­tie­rung welt­weit auf einen höhe­ren Level zu brin­gen. IAF, das Inter­na­tio­nal Accredi­ta­ti­on Forum, ist das glo­ba­le Netz­werk von Akkre­di­tie­rungs­stel­len.

Wie geht die ILAC bei der Akkre­di­tie­rung von Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len vor?

Die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung wird zur Erleich­te­rung im Waren- und Dienst­leis­tungs­ver­kehr von Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len gemäß EU-Ver­ord­nun­gen und EU-Richt­li­ni­en vor­ge­nom­men. Um den Anfor­de­run­gen in die­sem sen­si­blen Bereich zu ent­spre­chen und tätig wer­den zu dür­fen, müs­sen die­se eine Akkre­di­tie­rung nach­wei­sen. Als Akkre­di­tie­rung ver­steht man eine for­mel­le Aner­ken­nung durch eine ver­ant­wort­li­che Behör­de, Orga­ni­sa­ti­on oder einen Ver­ein. Weit­ge­hend ist die ILAC gemein­sam mit der IAF zum Durch­füh­ren von Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­ren berech­tigt. Die Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len müs­sen fol­gen­de Auf­la­gen erfül­len, um die Akkre­di­tie­rung zu erhalten:

Für Kon­for­mi­täts­be­wer­tun­gen, die orts­ge­bun­den sind, rei­chen bereits Nach­wei­se über die Ein­hal­tung der Nor­men und Eich­wer­te aus. Unbe­dingt zu berück­sich­ti­gen sind die Gel­tungs­be­rei­che. Wie ein Akkre­di­tie­rung abzu­lau­fen hat, ist in einem 14-sei­ti­gen Merk­blatt der DAkkS (Deut­sche Akkre­di­tie­rungs­stel­le) gere­gelt. Die DAkkS ist aus­schließ­lich ver­ant­wort­lich für Akkre­di­tie­run­gen von Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len (KBS), deren Sitz sich in Deutsch­land befin­det.

Erfolgt die Akkre­di­tie­rung der Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len automatisch?

Die Akkre­di­tie­rung erfolgt nicht auto­ma­tisch. Wenn sich eine Stel­le per Akkre­di­tie­rung absi­chern möch­te, gehen dem ein Antrag, ein oder meh­re­re Gesprä­che und ver­schie­de­ne Prü­fun­gen voraus.

Schritt für Schritt zur Akkreditierung mit ILAC DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle)

Das Merk­blatt der DAkkS beinhal­tet alle Punk­te, die für ein rei­bungs­lo­ses Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­ren maß­geb­lich sind:

Schritt 1: Antrags­ver­fah­ren

Anfra­ge und Fach­ge­spräch mit ILAC DAkkS:
In einem etwa zwei­stün­di­gen Fach­ge­spräch wer­den Ablauf und Kos­ten­fra­ge für die Akkre­di­tie­rung erör­tert und geklärt. Im Rah­men des Gesprä­ches wird auch der Gel­tungs­be­reich für die Akkre­di­tie­rung fest­ge­legt, an den sich die KBS in Fol­ge fest bin­den. Die anfra­gen­de KBS erhält Infor­ma­tio­nen für die mög­li­che Akkre­di­tie­rung hin­sicht­lich cha­rak­te­ris­ti­scher Akkre­di­tie­rungs­kri­te­ri­en. Die Rech­te und Pflich­ten der DAkkS sowie des Kun­den für den Zeit­raum nach der Ertei­lung der Akkre­di­tie­rung wer­den fest­ge­legt.

Antrag­stel­lung zur Akkre­di­tie­rung
Sämt­li­che Antrags­for­mu­la­re sowie Form­blät­ter fin­det die inter­es­sier­te KBS auf den Web­sei­ten der DAkkS. Die Antrag­stel­lung hat schrift­lich zu erfol­gen. Mög­li­cher­wei­se kön­nen Alter­na­ti­ven, die vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­ben sind, genutzt wer­den. Mög­lich sind nach­ste­hen­de Versendungsarten:

  • Über­sen­dung per DE-Mail an zab@dakks.de-mail.de, alternativ
  • zab-geS@dakks.de

Die DAkkS gewährt jedoch Ände­rungs­mög­lich­kei­ten wäh­rend des lau­fen­den Antrags­ver­fah­rens. Ins­be­son­de­re, wenn für die Begut­ach­tung bereits ein Ter­min geplant ist, soll­ten spä­tes­tens dann die Ände­run­gen vor­ge­nom­men wer­den, um wei­te­re Begut­ach­tun­gen ein­zu­pla­nen.

Wich­tig Anmerkung

Der gewünsch­te Gel­tungs­be­reich ist voll­stän­dig im Antrag anzu­ge­ben und von den berech­tig­ten Ver­tre­te­rin­nen der KBS rechts­ver­bind­lich zu unter­zeich­nen.

Ein­rei­chung sämt­li­cher not­wen­di­ger Unter­la­gen
Um mög­li­che Ver­zò­ge­run­gen bei der Akkre­di­tie­rung und unnö­ti­gen Arbeits- und Zeit­auf­wand auf Sei­ten der DAkkS und im eige­nen Inter­es­se zu ver­mei­den, soll­ten sämt­li­che gefor­der­ten Unter­la­gen bereits mit der Antrag­stel­lung voll­stän­dig ein­ge­reicht wer­den. Die DAkkS prüft die von den KBS ein­ge­reich­ten Unter­la­gen sowohl auf Voll­stän­dig­keit als auch auf Plau­si­bi­li­tät.

Nun geht es auch schon zum 2. Schritt. Sind die Unter­la­gen in Ord­nung, erfolgt die Vor­be­rei­tung auf die Begut­ach­tung.

Schritt 2: Begut­ach­tung

Im 2. Schritt berei­tet die DAkkS zunächst die Begut­ach­tung vor, was meh­re­re Schrit­te beinhal­tet. Zunächst wird das Gut­ach­ter­team bestimmt. Anschlie­ßend wird die Dau­er der Begut­ach­tung, die vor Ort bei den KBS statt­fin­det, fest­ge­legt. Auch die Stich­pro­ben, die bei der KBS erfol­gen, wer­den im Vor­feld defi­niert. Abhän­gig von zahl­rei­chen Fak­to­ren, die KBS betref­fend, wer­den wei­te­re Rah­men­be­din­gun­gen für die Begut­ach­tung the­ma­ti­siert.

Bis zu Akkre­di­tie­rung erfol­gen zahl­rei­che Akti­vi­tä­ten von Sei­ten der DAkkS als auch von Kun­den­sei­te. Alles Wis­sens­wer­te zum The­ma ent­hält das Merk­blatt der DAkkS.

Schritt 3: Ertei­lung der Akkre­di­tie­rung

Der Akkre­di­tie­rungs­aus­schuss, ein Organ der ILAC oder DAkkS befin­det nach ein­ge­hen­der Begut­ach­tung der KBS über die Ent­schei­dung zur Akkre­di­tie­rung. Betei­ligt an die­ser Ent­schei­dung sind alle Mit­glie­der des Akkre­di­tie­rungs­aus­schus­ses. Bei den Mit­glie­dern han­delt es sich um Exper­ten, die von der DAkkS eigens zu dem Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­ren benannt wer­den. Sind meh­re­re Berei­che an dem Ver­fah­ren betei­ligt, wie bei­spiels­wei­se ILAC und DAkkS, so ent­schei­den die­se unab­hän­gig von­ein­an­der.

Wäh­rend des Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­rens kön­nen Kor­rek­tur­maß­nah­men von den KBS gefor­dert wer­den, die bis zu einem bestimm­ten Zeit­punkt umge­setzt werden.

Das begehrte Dokument: Akkreditierungsbescheid und Akkreditierungsurkunde

Die Akkre­di­tie­rungs­stel­len han­deln nicht voll­stän­dig nach eige­nem Ermes­sen und sind eben­falls kon­trol­lier­bar. Daher erfolgt die Akkre­di­tie­rung im Fal­le eines posi­ti­ven Beschei­des gemäß den Vor­ga­ben des VwVfG (Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­setz) in Form einer Akkre­di­tie­rungs­ur­kun­de inkl. Anla­gen. Die Erlaub­nis zur Ver­wen­dung des Akkre­di­tie­rungs­sym­bols erfolgt aus­schließ­lich auf Antrag. Aus der Anla­ge zum Akkre­di­tie­rungs­be­scheid ergibt sich für die KBS der detail­lier­te Akkreditierungsumfang.

Häufig gestellte Fragen von KBS und entsprechende Antworten

Benö­ti­gen Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len zwin­gend eine Akkre­di­tie­rungs­ur­kun­de durch ILAC DAkkS?

Ja, mit eini­gen Aus­nah­men. Die Akkre­di­tie­rung ist nicht grund­sätz­lich für alle KBS vor­ge­schrie­ben. In den meis­ten Fäl­len erwar­tet der Gesetz­ge­ber jedoch eine Akkre­di­tie­rungs­ur­kun­de. Dies gilt ins­be­son­de­re in der Wäge­tech­nik, da hier der Genau­ig­keits­fak­tor alles ent­schei­det. KBS unter­lie­gen bereits zahl­rei­chen Kon­trol­len durch EU-Ver­ord­nun­gen und Eich­äm­ter. Jedoch bringt die offi­zi­el­le Akkre­di­tie­rung durch ILAC DAkkS zahl­rei­che Vor­tei­le im Geschäfts­le­ben mit sich und darf als Tür­öff­ner ver­stan­den werden:

  • höhe­re Akzep­tanz von Her­stel­lern Produkten,
  • Erleich­te­rung Marktzugang,
  • inter­na­tio­na­le Ver­gleich­bar­keit und höhe­re Anerkennung,
  • Kom­pe­tenz­nach­weis zur Erleich­te­rung der Aus­wahl des pas­sen­den Dienst­leis­ters für die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung von Waren/Dienstleistungen.


Über wel­chen Zeit­rah­men erstreckt sich das Akkreditierungsverfahren?

Die Dau­er für das Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­ren hängt von zahl­rei­chen Fak­to­ren ab. Als Richt­li­nie lässt sich sagen, dass sich die Ver­fah­rens­dau­er über 3 bis 9 Mona­te erstreckt. Allei­ne die Selbst­do­ku­men­ta­ti­on der KBS dürf­te eini­ge Zeit in Anspruch neh­men. Je genau­er die Doku­men­ta­ti­on des Kun­den wäh­rend des Ver­fah­rens ist, umso ein­fa­cher ver­lau­fen Prü­fungs­ver­fah­ren und Begut­ach­tung durch ILAC DAkkS ab.

Wel­che Kos­ten fal­len für die Akkre­di­tie­rung an?

Die Kos­ten für die Akkre­di­tie­rung wer­den nicht ‘ein­fach so’ fest­ge­legt. Sie unter­lie­gen bei der ILAC DAkkS einer fest­ge­leg­ten Gebüh­ren­ord­nung und rich­ten sich nach fol­gen­den Kriterien:

  • Erst­ak­kre­di­tie­rung,
  • Erweiterung/Änderung von Akkreditierungen,
  • Über­wa­chungs­be­gut­ach­tun­gen,
  • Son­der­leis­tun­gen,
  • Reak­kre­di­tie­rung,
  • Jah­res­ge­bühr.


Fer­ner sind die Antrags- und Jah­res­ent­gel­te von der Anzahl der Mit­ar­bei­ter bei den KBS abhän­gig und von dem Gel­tungs­be­reich. Teu­rer wird es, wenn sich die Mit­ar­bei­ter­zah­len über meh­re­re Stand­or­te erstre­cken (meh­re­re Gel­tungs­be­rei­che).

Wie lan­ge ist die Akkre­di­tie­rungs­ur­kun­de gültig?

Regu­lär wird seit Sep­tem­ber 2018 auf eine Befris­tung der Gül­tig­keits­dau­er von Akkre­di­tie­rungs­ur­kun­den ver­zich­tet. Der Ver­zicht gilt sowohl für Erst­ak­kre­di­tie­run­gen als auch für Reak­kre­di­tie­run­gen. Ände­run­gen an einer bestehen­den Akkre­di­tie­rung (Umstel­lun­gen, Erwei­te­run­gen) gehen seit Juni 2019 auto­ma­tisch mit einer Ent­fris­tung einher.

Fazit

Die meis­ten Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len oder ähn­li­che Insti­tu­tio­nen wis­sen die Vor­tei­le einer Akkre­di­tie­rung zu schät­zen. Daher soll­ten auch die KBS, die nicht zu einer Akkre­di­tie­rung ver­pflich­tet sind, über ent­spre­chen­de Mög­lich­kei­ten nach­den­ken. Mit der ILAC und DAkkS haben Sie zwei kom­pe­ten­te Part­ner an der Hand, die ihnen für den rei­bungs­lo­sen Ablauf Ihres Akkre­di­tie­rungs­ver­fah­rens zur Sei­te stehen.

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