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Die Gefahren bei der Überladung von LKWs

LKWs bewe­gen jeden Tag unzäh­li­ge Ton­nen an Ladung über unse­re Stra­ßen. Mal zur inner­deut­schen Belie­fe­rung von Unter­neh­men, mal auf der Durch­rei­se von einem Land zu einem ande­ren. Über das Jahr gese­hen trans­por­tie­ren LKWs auf die­se Wei­se meh­re­re Mil­li­ar­den Ton­nen an Lade­gü­tern über das Straßennetz.

Dies ist nicht nur für die Stra­ßen an sich eine enor­me Belas­tung, son­dern bie­tet auch für die Ver­kehrs­si­cher­heit eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Um bei­de Gefah­ren so gering wie mög­lich zu hal­ten, ist in der StVO ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht fest­ge­legt, wel­ches der LKW samt Ladung nicht über­schrei­ten darf.

Warum ist eine Überladung so gefährlich?

Die Über­la­dung eines LKW birgt auf­grund des ver­än­der­ten Fahr- und Brems­ver­hal­tens erheb­li­che Gefah­ren. Die Last­wa­gen sind bau­art­be­dingt und in punc­to Fahr­werk, Brem­sen und Rei­fen schließ­lich nur für eine bestimm­te Ladungs­men­ge aus­ge­legt. Bei einer Über­la­dung wür­de sich das ver­wen­de­te Mate­ri­al nicht mehr wie ursprüng­lich vor­her­ge­se­hen ver­hal­ten. So ver­län­gert sich bei­spiels­wei­se der Brems­weg ganz deut­lich. Zudem ist das Gewicht auf die ein­zel­nen Ach­sen höher als vor­ge­se­hen, was wie­der­um zu einem unkon­trol­lier­ba­ren Fahr­ver­hal­ten des Fahr­zeugs füh­ren kann.

Wie kann einer Überladung vorgebeugt werden?

Die ein­fachs­te Metho­de einer Über­la­dung vor­zu­beu­gen, ist den LKW zu ver­wie­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se direkt beim Bela­den erfol­gen. Mit Hil­fe einer Fahr­zeug­waa­ge, wie einer Achs­last­waa­ge, kann das genaue Gewicht des LKWs ermit­telt wer­den. Zudem kann mit der Achs­last­waa­ge die genaue Gewichts­ver­tei­lung im Lade­raum fest­ge­stellt und somit sicher­ge­stellt wer­den, dass die Ladung kor­rekt ver­teilt ist.

Das zuläs­si­ge Höchst­ge­wicht für ein bestimm­tes LKW-Modell kann in den Fahr­zeug­pa­pie­ren nach­ge­le­sen wer­den. Dabei soll­te jedoch auch bedacht wer­den, dass neben der Ladung selbst, auch der Fah­rer, die Tank­fül­lung, usw. zusätz­li­ches Gewicht haben. Das Gesamt­ge­wicht setzt sich zusam­men aus:

  1. Leer­ge­wicht der LKW
  2. Ladungs­ge­wicht
  3. Gewicht Fah­rer
  4. Gewicht Tank­la­dung
  5. Wit­te­rungs­be­din­gun­gen

Es gibt eine Tole­ranz­gren­ze von 2%, in wel­cher der LKW über­la­den wer­den darf. Die­se soll­te jedoch nicht aus­ge­reizt wer­den. Wird bei­spiels­wei­se etwas, wie Holz oder ein ande­res Mate­ri­al trans­por­tiert, das sich durch Regen oder Schnee leicht mit Was­ser voll­saugt, wird auf die­se Wei­se durch die Wit­te­rungs­be­din­gun­gen die Ladung zusätz­lich schwe­rer. Dank der Tole­ranz­gren­ze blei­ben Sie aber im siche­ren Bereich.

Was sind die Strafen bei der Überladung?

Im Buß­geld­ka­ta­log für LKWs ist das maxi­ma­le Straf­maß bei einer Zula­dung dann erreicht, wenn das Gewicht der Ladung mehr als 30 Pro­zent über dem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht liegt. Als Stra­fe dro­hen dem Fah­rer 380 Euro Buß­geld, sowie ein Punkt in Flens­burg. Der Hal­ter zahlt ein höhe­res Buß­geld bei eben­falls einem Punkt in Flensburg.

Doch auch eine gerin­ge­re Über­la­dung führt schon zu Sank­tio­nen. Ein Last­wa­gen ist schon dann über­la­den, wenn das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht um zwei oder mehr Pro­zent über­schrit­ten wur­de. Die Tole­ranz ist hier also eher gering. Das Buß­geld fällt mit 30 bezie­hungs­wei­se 35 Euro zwar noch recht nied­rig aus, es erhöht sich bei einer zu hohen Zula­dung von über 5% aber bereits sehr deutlich.

Ver­stoß Punk­te (Fah­rer) Buß­geld (Fah­rer) Punk­te (Hal­ter) Buß­geld (Hal­ter)
Gül­tig für Kfz Fahr­zeu­ge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von über 7,5 Ton­nen oder einem Anhän­ger mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von über 2 Tonnen
..2 bis 5 Prozent - 30 Euro - 35 Euro
..über 5 Prozent 1 80 Euro 1 140 Euro
..über 10 Prozent 1 110 Euro 1 235 Euro
..über 15 Prozent 1 140 Euro 1 285 Euro
..über 20 Prozent 1 190 Euro 1 380 Euro
..über 25 Prozent 1 285 Euro 1 425 Euro
..über 30 Prozent 1 380 Euro 1 425 Euro

Quel­le: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberladung/

Wer haftet?

Die Stra­fe trifft nicht nur den Fah­rer, son­dern auch den Hal­ter des LKWs. So wird ver­hin­dert, dass ein Hal­ter sei­nem Fah­rer unrecht­mä­ßi­ge Anwei­sun­gen, wie etwa eine zu hohe Zula­dung, ertei­len kann. Spe­di­teu­re sol­len also zum Bei­spiel davon abge­hal­ten wer­den, den Fah­rern aus ver­meint­lich wirt­schaft­li­chen Grün­den eine zu hohe Ladung auf­zu­bür­den. Die vom Hal­ter zu zah­len­de Geld­bu­ße ist im Fal­le einer Über­la­dung prin­zi­pi­ell höher als das Buß­geld für den Fahrer.

Wenn Sie unsi­cher sind, ob die Ladung mög­li­cher­wei­se zu schwer ist und das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht bereits über­schrit­ten wur­de, soll­ten Sie auf Num­mer sicher gehen und das Fahr­zeug auf jeden Fall wie­gen. Eine zu hohe Zula­dung beim LKW ist zudem mit erheb­lich här­te­ren Stra­fen belegt als eine Über­la­dung beim PKW. Ange­sichts der Grö­ße und Leis­tungs­stär­ke der Last­wa­gen, sowie dem dar­aus resul­tie­ren­den Gefähr­dungs­po­ten­zi­al im Stra­ßen­ver­kehr ist dies nicht wei­ter verwunderlich.

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