Sitzwaage im Krankenhaus

Sitzwaage: das sollten Sie wissen

Eine Sitz­waa­ge ist eine spe­zi­el­le Art von Waa­ge, die ent­wi­ckelt wur­de, um das Gewicht einer Per­son im Sit­zen zu mes­sen. Sie wird in ver­schie­de­nen Berei­chen des Gesund­heits­we­sens ein­ge­setzt, bei­spiels­wei­se in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen. Sowohl aus dem Bereich der Anwen­dung als auch aus tech­ni­scher Hin­sicht gibt es eini­ge inter­es­san­te Aspek­te zu Sitz­waa­gen, die wir Ihnen in die­sem Bei­trag näher­brin­gen möchten.

Was ist eine Sitzwaage?

Eine Sitz­waa­ge besteht typi­scher­wei­se aus einem sta­bi­len Sitz mit Arm­leh­nen und einer unter der Sitz­flä­che ange­brach­ten Waa­ge. Der Sitz ist so kon­stru­iert, dass er das Gewicht der Per­son gleich­mä­ßig ver­teilt und genaue Mes­sun­gen ermög­licht. Die Arm­leh­nen die­nen der Unter­stüt­zung und Sta­bi­li­tät wäh­rend der Messung.

Der Vor­teil einer Sitz­waa­ge liegt dar­in, dass sie es ermög­licht, das Gewicht einer Per­son zu bestim­men, auch wenn sie nicht in der Lage ist, auf einer her­kömm­li­chen Steh­waa­ge zu ste­hen. Dies kann bei Men­schen mit Mobi­li­täts­pro­ble­men, Schwä­che oder ein­ge­schränk­ter Balan­ce beson­ders nütz­lich sein.

Sitz­waa­gen kön­nen ver­schie­de­ne Zusatz­funk­tio­nen haben, zum Bei­spiel die Mög­lich­keit, das Gewicht elek­tro­nisch anzu­zei­gen und auf­zu­zeich­nen. Die Model­le ver­fü­gen in aller Regel über Rol­len, um die Mobi­li­tät zu ver­bes­sern bzw. erst mög­lich zu machen. Zudem lässt sich bei vie­len Model­len der BMI berech­nen. Dafür wird die Kör­per­grö­ße der zu mes­sen­den Per­son ein­ge­ge­ben. Das ermit­tel­te Kör­per­ge­wicht wird durch das Qua­drat der Kör­per­grö­ße geteilt.

Wie und wo werden Sitzwaagen eingesetzt?

Sitz­waa­gen sind dazu gedacht, wie der Name bereits andeu­tet, das Gewicht einer Per­son im Sit­zen zu mes­sen. Cha­rak­te­ris­tisch für die Sitz­waa­ge ist der ver­gleichs­wei­se spar­ta­ni­sche Auf­bau mit einem Rohr­ge­stell, auf dem ledig­lich Pols­ter für Sitz­flä­che, Rücken und even­tu­ell Arm­leh­nen ange­bracht sind. Da es sich hier­bei nicht um einen dau­er­haf­ten Roll­stuhl­er­satz, son­dern ledig­lich um eine Art der mobi­len Waa­gen han­delt, steht Kom­fort an die­ser Stel­le nicht im Vor­der­grund. Nichts­des­to­trotz ist zumin­dest ein kür­ze­rer Trans­port dank der an der Unter­sei­te des Gestells ange­brach­ten Rol­len möglich.

Wann können Menschen auf eine Sitzwaage angewiesen sein?

Da die meis­ten Men­schen gesund­heit­lich durch­aus in der Lage sein soll­ten, auf einer Waa­ge zu ste­hen, ver­wun­dert es nicht, dass die Sitz­waa­ge vor allem für beson­de­re Ein­sät­ze gebraucht wird. So kommt eine Sitz­waa­ge vor allem bei Men­schen zum Ein­satz, die aus unter­schied­li­chen Grün­den nicht in der Lage sind, auf einer Waa­ge zu ste­hen. Das kann durch Alters­schwä­che, star­ke Fett­lei­big­keit, eine Geh­schwä­che oder durch ande­re Grün­de der Fall sein.

  • Mobi­li­täts­pro­ble­me: Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät auf­grund von Krank­heit, Ver­let­zung oder Behin­de­rung kön­nen Schwie­rig­kei­ten haben, auf einer her­kömm­li­chen Steh­waa­ge zu ste­hen. Eine Sitz­waa­ge ermög­licht es ihnen, ihr Gewicht bequem im Sit­zen zu mes­sen, ohne zusätz­li­che Belas­tung oder das Risi­ko von Stürzen.
  • Gleich­ge­wichts­pro­ble­me: Men­schen mit Gleich­ge­wichts­stö­run­gen oder Schwin­del­ge­füh­len kön­nen Schwie­rig­kei­ten haben, auf einer Steh­waa­ge sicher zu ste­hen. Eine Sitz­waa­ge bie­tet ihnen die Mög­lich­keit, ihr Gewicht zu mes­sen, wäh­rend sie eine sta­bi­le­re und siche­re Sitz­po­si­ti­on einnehmen.
  • Schwä­che oder Ver­let­zung: Per­so­nen, die auf­grund von Krank­heit oder Gene­sung von einer Ver­let­zung geschwächt sind, kön­nen mög­li­cher­wei­se nicht lan­ge genug ste­hen, um eine genaue Gewichts­mes­sung auf einer Steh­waa­ge durch­zu­füh­ren. Eine Sitz­waa­ge ermög­licht es ihnen, das Gewicht zu bestim­men, ohne zusätz­li­che Anstren­gung oder Ermüdung.
  • Pfle­ge­be­dürf­tig­keit: In Pfle­ge­ein­rich­tun­gen oder Kran­ken­häu­sern kann es not­wen­dig sein, das Gewicht von bett­lä­ge­ri­gen oder immo­bi­li­sier­ten Pati­en­ten regel­mä­ßig zu über­wa­chen. Eine Sitz­waa­ge bie­tet eine prak­ti­sche Lösung, um das Gewicht die­ser Per­so­nen zu mes­sen, ohne sie umzu­la­gern oder zu belasten.
  • Kom­fort und Sicher­heit: Für man­che Men­schen kann das Ste­hen auf einer Waa­ge unan­ge­nehm oder unsi­cher sein. Dies kann ins­be­son­de­re für älte­re Men­schen oder Per­so­nen mit Schmer­zen oder Gelenk­pro­ble­men gel­ten. Eine Sitz­waa­ge bie­tet ihnen Kom­fort und Sicher­heit wäh­rend der Gewichtsmessung.

Es ist wich­tig anzu­mer­ken, dass die Ver­wen­dung einer Sitz­waa­ge immer von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on und den Bedürf­nis­sen der Per­son abhängt. In eini­gen Fäl­len kann eine Sitz­waa­ge die ein­zi­ge prak­ti­ka­ble Opti­on sein, um das Gewicht genau zu mes­sen und die Gesund­heit der betrof­fe­nen Per­son ange­mes­sen zu über­wa­chen. Für den Ein­satz im Gesund­heits­we­sen gilt zudem, dass die Sitz­waa­ge geeicht sein muss.

Sitzwaage: Hilfsmittel in unterschiedlichen Gesundheits- und Pflegesituationen

In Anbe­tracht der oben­ste­hen­den Lis­te ist es offen­sicht­lich, dass Arzt­pra­xen, Kran­ken­häu­ser, Reha-Kli­ni­ken und ande­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen die Haupt­ziel­grup­pen für Sitz­waa­gen sind. Mit einer Sitz­waa­ge Pfle­ge zu betrei­ben und bspw. das Gewicht eines Pati­en­ten oder einer Pati­en­tin zu über­wa­chen, fällt in vie­len Fäl­len deut­lich leich­ter, als beim müh­sa­men Gang auf eine Waa­ge zu unter­stüt­zen. Zudem kann die Sitz­waa­ge bei Men­schen mit Gleich­ge­wichts- oder Stand­pro­ble­men deut­lich siche­rer sein.

  • Gesund­heits­we­sen: Sitz­waa­gen wer­den in Kran­ken­häu­sern, Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ein­ge­setzt, um das Gewicht von Pati­en­ten zu über­wa­chen. Ins­be­son­de­re bei Per­so­nen, die auf­grund von Krank­heit, Ver­let­zun­gen oder ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät nicht auf einer her­kömm­li­chen Steh­waa­ge ste­hen kön­nen, ermög­licht die Sitz­waa­ge eine genaue Gewichts­mes­sung. Dies ist wich­tig für die Über­wa­chung des Gesund­heits­zu­stands, die Dosie­rung von Medi­ka­men­ten und die Fest­le­gung von Behandlungsplänen.
  • Reha­bi­li­ta­ti­on: Sitz­waa­gen kom­men auch in der Reha­bi­li­ta­ti­on und Phy­sio­the­ra­pie zum Ein­satz. Bei Men­schen, die sich von Ver­let­zun­gen oder Ope­ra­tio­nen erho­len oder eine Reha­bi­li­ta­ti­on durch­lau­fen, kann das Ste­hen auf einer Waa­ge eine zusätz­li­che Belas­tung dar­stel­len. Eine Sitz­waa­ge ermög­licht eine beque­me Gewichts­mes­sung und hilft den The­ra­peu­ten dabei, den Fort­schritt des Pati­en­ten zu über­wa­chen und die Behand­lung anzupassen.
  • Senio­ren­pfle­ge: In Alten- und Pfle­ge­hei­men wer­den Sitz­waa­gen häu­fig ein­ge­setzt, um das Gewicht älte­rer Men­schen zu mes­sen. Älte­re Men­schen kön­nen auf­grund von Schwä­che, Gleich­ge­wichts­pro­ble­men oder ande­ren alters­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen Schwie­rig­kei­ten haben, auf einer Steh­waa­ge zu ste­hen. Eine Sitz­waa­ge bie­tet ihnen eine kom­for­ta­ble und siche­re Mög­lich­keit, ihr Gewicht zu überwachen.
  • Behin­der­ten­be­treu­ung: Men­schen mit kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Behin­de­run­gen kön­nen von der Ver­wen­dung einer Sitz­waa­ge pro­fi­tie­ren. Je nach indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Fähig­kei­ten kann eine Sitz­waa­ge eine prak­ti­ka­ble Lösung sein, um das Gewicht zu mes­sen und die Gesund­heit zu überwachen.
  • Häus­li­che bzw. ambu­lan­te Pfle­ge: In eini­gen Fäl­len wer­den Sitz­waa­gen auch in häus­li­cher Pfle­ge ein­ge­setzt. Pfle­ge­kräf­te kön­nen sie nut­zen, um das Gewicht von Per­so­nen zu Hau­se zu mes­sen, die Schwie­rig­kei­ten beim Ste­hen haben oder auf­grund ihres Zustands an das Bett oder den Roll­stuhl gebun­den sind.

Unterschied zwischen Sitzwaage und Rollstuhlwaage

Sitz­waa­ge und Roll­stuhl­waa­ge mögen sich im ers­ten Moment sehr ähn­lich anhö­ren, jedoch han­delt es sich dabei ganz klar um zwei unter­schied­li­che Kon­zep­te für das Wie­gen von Menschen. 

Der ers­te und wich­tigs­te Unter­schied liegt gleich im Design und in der Kon­zep­ti­on: Eine Sitz­waa­ge ist spe­zi­ell dafür aus­ge­legt, das Gewicht einer Per­son im Sit­zen zu mes­sen. Die Sitz­waa­ge besteht in der Regel aus einem sta­bi­len Sitz mit Arm­leh­nen und einer dar­un­ter ange­brach­ten Waa­ge. Der Sitz ist so gestal­tet, dass er das Gewicht gleich­mä­ßig ver­teilt und genaue Mes­sun­gen ermög­licht. Eine Roll­stuhl­waa­ge hin­ge­gen ist für die Gewichts­mes­sung von Per­so­nen im Roll­stuhl kon­zi­piert. Sie ver­fügt über spe­zi­el­le Ram­pen oder Auf­fahrt­schie­nen, um den Roll­stuhl auf die Waa­ge zu brin­gen, sowie über Hal­te­vor­rich­tun­gen, um die Sta­bi­li­tät wäh­rend der Mes­sung zu gewähr­leis­ten. Das Gewicht des Roll­stuhls kann per Tara-Ein­ga­be direkt abge­zo­gen werden.

Auch in der Zugäng­lich­keit unter­schei­den sich bei­de Kon­zep­te: Eine Sitz­waa­ge eig­net sich für Per­so­nen, die in der Lage sind, auf einem sepa­ra­ten Sitz Platz zu neh­men. Sie ist beson­ders nütz­lich für Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät, Gleich­ge­wichts­pro­ble­men oder Schwä­che, die nicht auf einer her­kömm­li­chen Steh­waa­ge ste­hen kön­nen. Eine Roll­stuhl­waa­ge hin­ge­gen ermög­licht die Gewichts­mes­sung von Per­so­nen, die dau­er­haft oder vor­über­ge­hend auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen sind. Der Roll­stuhl wird auf die Waa­ge gefah­ren, um das Gewicht zu mes­sen, ohne dass die Per­son aus dem Roll­stuhl auf­ste­hen muss. Wie die Sitz­waa­ge sind auch Roll­stuhl­waa­gen oft mit Rol­len aus­ge­stat­tet, um den Trans­port der Waa­ge zu vereinfachen.

Im Anwen­dungs­be­reich sind Sitz­waa­ge und Roll­stuhl­waa­ge dage­gen sehr ähn­lich: Eine Sitz­waa­ge wird häu­fig in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen und ande­ren medi­zi­ni­schen Umge­bun­gen ein­ge­setzt. Sie ist für die regel­mä­ßi­ge Gewichts­über­wa­chung von Pati­en­ten kon­zi­piert. Eine Roll­stuhl­waa­ge fin­det haupt­säch­lich in Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­be­treu­ung, Senio­ren­pfle­ge oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­zen­tren Anwen­dung, um das Gewicht von Roll­stuhl­fah­rern zu messen.

Förderung der privaten Sitzwaage? Krankenkasse kann Kosten übernehmen

Sind erkrank­te Per­so­nen zu Hau­se dau­er­haft auf die regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le ihres Gewichts ange­wie­sen, ist es mög­lich, eine geeig­ne­te Per­so­nen­waa­ge bzw. eine Sitz­waa­ge für eine Kos­ten­er­stat­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se zu qua­li­fi­zie­ren. Aller­dings muss die ins Auge gefass­te Waa­ge zu die­sem Zweck in aller Regel geeicht sein und auch spä­ter regel­mä­ßig nach­ge­eicht wer­den. Um eine För­de­rung zu erhal­ten, soll­te der zustän­di­ge Haus­arzt einen aus­führ­li­chen Bericht an den zustän­di­gen Kos­ten­trä­ger ver­fas­sen, in dem die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit dar­ge­legt wird. Die­ser Bericht kann dann mit einem Kos­ten­vor­anschlag direkt an die pas­sen­de Stel­le geschickt wer­den. Gern über­neh­men wir bei As-Wäge­tech­nik die Eichung bzw. Nach­ei­chung.

Wol­len Sie eine Sitz­waa­ge mie­ten, ist das ein eher unge­wöhn­li­ches Anlie­gen, soll­te aber grund­sätz­lich mög­lich sein, wenn Sie den rich­ti­gen Anbie­ter dafür fin­den. Wird eine län­ge­re Not­wen­dig­keit der Sitz­waa­ge im Haus­halt gese­hen, wie es bei älte­ren Men­schen häu­fi­ger der Fall ist, kann es sich eher loh­nen, das Gerät zu kaufen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Analysenwaagen 

Kann ich mich im Sitzen wiegen?

Ja, Sie kön­nen sich im Sit­zen wie­gen. Für die­sen Zweck gibt es vor allem in Kran­ken­häu­sern und ande­ren Gesund­heits- oder Pfle­ge­ein­rich­tun­gen soge­nann­te Sitz­waa­gen, die eine prä­zi­se Mes­sung des Kör­per­ge­wichts auch im Sit­zen erlau­ben. Benö­ti­gen Sie eine Sitz­waa­ge für Ihr Zuhau­se, kön­nen Sie eine Kos­ten­er­stat­tung beantragen. 

Was sollte ich beim Wiegen im Sitzen beachten?

Beim Wie­gen im Sit­zen hilft im Kran­ken­haus bereits oft das Pfle­ge­per­so­nal. Die­ses ist erfah­ren im Umgang mit Pati­en­ten, die zur Gewichts­mes­sung tem­po­rär oder dau­er­haft auf eine Sitz­waa­ge ange­wie­sen sind. Es soll­te eine gera­de Posi­ti­on auf der Sitz­flä­che der Sitz­waa­ge ein­ge­nom­men wer­den, die bequem gehal­ten wer­den kann. Auch soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass die Füße flach und kor­rekt auf dem Boden oder den Fuß­ras­ten ste­hen. Das Hal­ten der kor­rek­ten Posi­ti­on hilft dabei, das Gewicht auch auf einer Sitz­waa­ge rich­tig zu messen. 

Wie genau ist das Wiegen im Sitzen?

Das Wie­gen auf einer Sitz­waa­ge kann eben­so genau sein wie das Wie­gen auf einer nor­ma­len Per­so­nen­waa­ge. In der Regel beträgt die Auf­lö­sung 100 g zwi­schen den ein­zel­nen Schrit­ten, die Sitz­waa­ge kann also bis aufs Zehn­tel eines Kilo­gramms genau messen. 

Wie funktioniert eine Rollstuhlwaage verglichen mit einer Sitzwaage?

Eine Roll­stuhl­waa­ge ist ein spe­zi­el­les Wäge­sys­tem, das zum Wie­gen von Per­so­nen in Roll­stüh­len dient. Sie wird nor­ma­ler­wei­se in Kran­ken­häu­sern, Pfle­ge­hei­men und Arzt­pra­xen sowie sel­ten auch in Pri­vat­haus­hal­ten verwendet. 

Die Waa­ge besteht aus einer nahe­zu eben­erdi­gen, trag- oder schieb­ba­ren Platt­form, auf die der Roll­stuhl gescho­ben wird. Die Waa­ge kann die Gewichts­än­de­rung ein­schließ­lich des Roll­stuhls erfas­sen. Der ermit­tel­te Wert wird ent­we­der über ein inte­grier­tes Dis­play oder über ein exter­nes Gerät ange­zeigt. Im Gegen­satz dazu han­delt es sich bei der Sitz­waa­ge um eine Stuhl­kon­struk­ti­on, die mit einer Sitz­flä­che aus­ge­stat­tet ist, über die das Gewicht gemes­sen wird. Es han­delt sich dabei also um eine auf­wen­di­ge­re Konstruktion. 

Die Roll­stuhl­waa­ge kann spe­zi­el­le Funk­tio­nen wie die auto­ma­ti­sche Bestim­mung des Kör­per­ge­wichts durch das Abzie­hen des Roll­stuhl­ge­wichts (bspw. via des Tara-Werts) und die auto­ma­ti­sche Berech­nung des BMI (Body-Mass-Index) anbie­ten. Sie ist ein sehr nütz­li­ches Wäge­sys­tem, das eine genaue, schnel­le und ein­fa­che Mes­sung des Gewichts für Per­so­nen in Roll­stüh­len ermöglicht. 

Sind alle Personenwaagen geeicht?

Nein, nicht alle Per­so­nen­waa­gen sind geeicht. Eine geeich­te Per­so­nen­waa­ge ist eine Waa­ge, die sich an gesetz­li­che Vor­ga­ben bezüg­lich der Eich­pflicht hält und regel­mä­ßig über­prüft wird. Dies ist vor allem für Per­so­nen­waa­gen, die im Gesund­heits­we­sen ver­wen­det wer­den, uner­läss­lich. Nicht geeich­te Per­so­nen­waa­gen sind häu­fig für den per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt und kön­nen für den Haus­ge­brauch ver­wen­det werden. 

Eine geeich­te Per­so­nen­waa­ge kann ihre Genau­ig­keit gewähr­leis­ten. Um sicher­zu­stel­len, dass eine Waa­ge wei­ter­hin geeicht ist, muss sie regel­mä­ßig über­prüft und gewar­tet wer­den. Dies geschieht nor­ma­ler­wei­se durch ein akkre­di­tier­tes Kali­brier­la­bor wie As-Wäge­tech­nik. Die Eichung über­nimmt das zustän­di­ge Eichamt. 

Obwohl Per­so­nen­waa­gen für den Haus­ge­brauch nor­ma­ler­wei­se nicht geeicht sein müs­sen, gibt es bei Waa­gen, die von der Kran­ken­kas­se oder einem ande­ren Kos­ten­trä­ger erstat­tet wer­den, Aus­nah­men. Die­se Waa­gen, unter die auch Sitz­waa­gen und Roll­stuhl­waa­gen fal­len kön­nen, müs­sen zur Gewähr­leis­tung der Mess­ergeb­nis­se in aller Regel eben­falls geeicht sein. 

Welche Waagen gibt es im Krankenhaus?

Im Kran­ken­haus gibt es ver­schie­de­ne Arten von Waa­gen, die für ver­schie­de­ne Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Eini­ge der häu­figs­ten Waa­gen sind: 

Per­so­nen­waa­gen: Die­se den meis­ten Men­schen wohl­ver­trau­te Waa­ge wird ver­wen­det, um das Kör­per­ge­wicht eines Pati­en­ten zu mes­sen. Sie kann auch ver­wen­det wer­den, um das Gewicht zu über­wa­chen, wenn ein Pati­ent eine Diät oder Medi­ka­men­te einnimmt. 

Sitz­waa­gen: Die­se Waa­ge wird ver­wen­det, um das Gewicht eines Pati­en­ten oder einer Pati­en­tin im sit­zen­den Zustand zu mes­sen. Dies ist beson­ders bei älte­ren Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Mobi­li­tät hilf­reich. Als eine Art der mobi­len Waa­gen kön­nen sie über Rol­len trans­por­tiert werden. 

Roll­stuhl­waa­gen: Die­se Waa­gen für Roll­stuhl­fah­rer ähneln im Auf­bau den Boden­waa­gen, ver­fü­gen aller­dings über eine Ram­pe zur Auf­fahrt mit dem Roll­stuhl und häu­fig über Gelän­der zum Abstützen. 

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