Zählwaagen für Inventur | As-Wägetechnik Magazin

Zählwaagen für die Inventur

Für die Durch­füh­ren­den eine Qual, doch ein Muss für Betrie­be: die jähr­li­che Inven­tur. Sie kos­tet Geld, ist zeit­auf­wen­dig und ist im schlimms­ten Fal­le unge­nau. Sowohl bei den Ver­ant­wort­li­chen als auch bei den durch­füh­ren­den Mit­ar­bei­tern herrscht der Aus­nah­me­zu­stand bei der jähr­li­chen Bestands­auf­nah­me. Der Ein­satz einer Zähl­waa­ge kann eine Inven­tur enorm erleich­tern, wenn sich im Bestand zahl­rei­che Klein­tei­le oder gleich­för­mi­ge Mas­sen­gü­ter befin­den. Grund­be­din­gung für eine ein­fa­che Inven­tur ist die unkom­pli­zier­te Hand­ha­be der ver­wen­de­ten Waa­gen. Soge­nann­te Zähl­waa­gen erleich­tern die Inven­tur enorm, denn mit ihnen wird nicht nur das Gewicht des ein­zel­nen Arti­kels bestimmt, son­dern auch die Anzahl der gewo­ge­nen Einzelteile.

Auch Klein­tei­le wie Schrau­ben, Druck­pa­pier oder Knöp­fe müs­sen genau auf­ge­lis­tet wer­den, so wie es bei jedem bilan­zie­ren­den Unter­neh­men Pflicht ist. Das Han­dels­ge­setz­buch bezie­hungs­wei­se das Steu­er­recht ver­pflich­tet dazu, das gesam­te Inven­tar zu ermit­teln – und zwar ganz gleich, ob Kas­sen- oder Anla­ge­be­stän­de, Waren, Schul­den oder For­de­run­gen. Kommt es bei einer Inven­tur zu Feh­lern, kann dies zu enor­men Pro­ble­men mit dem Finanz­amt füh­ren und auch mit finan­zi­el­len Ein­bu­ßen ein­her­ge­hen. Aus die­sem Grund soll­te eine Bestands­er­mitt­lung inten­siv vor­be­rei­tet wer­den. Nur auf die­se Wei­se wird sicher­ge­stellt, dass steu­er­li­che Nach­tei­le und unge­naue Waren­er­fas­sung ver­mie­den werden.

Wie viel ist in der Kiste?

Schrau­ben, klei­ne Bau­tei­le und vie­le Klein­pro­duk­te soll­ten bei der Stück­zah­ler­mitt­lung aller­dings eines gemein­sam haben: die Gleich­för­mig­keit und annä­hernd glei­che Gewich­te. Die­se Tei­le wer­den meis­tens als Schütt­gut gela­gert. Wie vie­le ein­zel­ne Stü­cke sich aber wirk­lich in einem Gebin­de befin­den, ist auf dem Weg der Volu­men­mes­sung kaum fest­stell­bar. Die Hohl­räu­me zwi­schen den ein­zel­nen Pro­duk­ten ver­fäl­schen zwangs­läu­fig jede Berech­nung. Hier kom­men die Vor­tei­le einer Zähl­waa­ge ins Spiel. Zunächst wird ein mitt­le­res Stück­ge­wicht mit Hil­fe von Refe­renz­tei­len (in der Regel 10 bis 30 Stück) ermit­telt. Auf Basis die­ses Stück­ge­wich­tes wird dann die Gesamt­stück­zahl durch die Zähl­waa­ge oder das Zähl-Wäge­sys­tem (Refe­renz- und sepa­ra­te Men­gen­waa­ge) bestimmt .

Mengenfeststellung im Rahmen einer Inventur

Eine Bestands­er­mitt­lung erfor­dert eine Men­gen­fest­stel­lung der ein­zel­nen Auf­nah­me­ge­gen­stän­de durch Mes­sen, Zäh­len oder Wie­gen – ledig­lich in Aus­nah­me­fäl­len ist eine Schät­zung mög­lich. Dabei kann die Men­gen­fest­stel­lung durch das vor­he­ri­ge Sor­tie­ren der Men­gen in Hau­fen oder Rei­hen der glei­chen Anzahl ver­ein­facht wer­den. Dies­be­züg­lich muss dar­auf geach­tet wer­den, dass die Anzahl der Ein­zel­ge­gen­stän­de der Sta­pel bzw. Hau­fen exakt geprüft wird, da sich sonst etwai­ge Feh­ler multiplizieren.

Für eine exak­te Men­gen­fest­stel­lung ist die Auf­nah­me­ein­heit rele­vant – denn je nach Aus­le­gung des Begriffs vari­iert die Anzahl der Posi­tio­nen, die auf­ge­nom­men wer­den müs­sen, und damit auch der Umfang der Bestands­auf­nah­me im Gan­zen. Obschon für eine Inven­tur die Prä­mis­se der Ein­zel­erfas­sung und Ein­zel­be­wer­tung gilt, wird dadurch nicht aus­ge­schlos­sen, dass die Ein­zel­men­gen durch ver­ein­fa­chen­de Metho­den ermit­telt wer­den. Grund­sätz­lich ist ein grup­pen­wei­ses Zusam­men­fas­sen von Waren­be­stän­den in den fol­gen­den Fäl­len beson­ders sinn­voll:

  •  bei ver­misch- und ver­tret­ba­ren Massengütern
  •  bei Gütern, die ledig­lich gerin­ge wert- und art­mä­ßi­ge Dif­fe­ren­zen aufweisen
  •  bei Gütern, die einen nied­ri­gen Wert auf­wei­sen und deren Men­gen ledig­lich einen gerin­gen Umfang des Gesamt­sor­ti­ments ausmachen

Die Bestandsaufnahme von Kleinteilen mithilfe einer Zählwaage

Mitt­ler­wei­le gibt es aus­schließ­lich elek­tro­ni­sche Zähl­waa­gen. Bei die­sen wird das mitt­le­re Stück­ge­wicht zuvor durch eine defi­nier­te Anzahl von Refe­renz­tei­len ermit­telt und die Gesamt­stück­zahl anschlie­ßend durch Divi­si­on des Gesamt­ge­wich­tes durch das zuvor bestimm­te Stück­ge­wicht bestimmt. As-Wäge­tech­nik hilft Ihnen bei der Inven­tur mit leicht zu bedie­nen­den Zähl­waa­gen. Durch unse­re Lea­sing-Model­le kom­men Sie in den Genuss bes­ter und aktu­ells­ter Wäge­tech­nik. Wir bera­ten Sie gern!