Konformitätsbescheinigung in der Wägetechnik: ein Stück Papier für mehr Sicherheit
In zahlreichen und sehr unterschiedlichen Bereichen unseres täglichen Lebens setzen wir die Wägetechnik ein. Dies gilt für den privaten Bereich und für viele gewerbliche Branchen. Im privaten Segment kennen Sie Waagen als Personenwaagen aus dem Badezimmer oder als Küchenwaage zum Wiegen von Speisezutaten. Im geschäftlichen Segment sieht es da schon vielfältiger aus. Da gibt es Industriewaagen, wie die Bodenwaage, zum präzisen Wiegen von Paletten oder Gitterboxen. Es gibt aber auch die Fahrzeugwaagen zum Wiegen von schwergewichtigen Gütern. Ganz gleich, ob Feingewichte oder schweres Wägegut, überall ist Präzision gefragt. Niemand möchte zu viel bezahlen für zu geringe Mengen. Und kein Händler möchte mehr herausgeben, als der Preis hergibt.
Ein gemeinsamer Nenner bleibt in der Wägetechnik allen Waagen vorbehalten. Stellen Sie sich vor, beim Abwiegen von Gütern passieren Fehler, feinste Abweichungen oder grobe. Bei Edelmetallen können schon geringste Fehlermengen von wenigen Milligramm große Preisabweichungen hervorrufen, bei Schwerlasten könnten falsche Wäge-Ergebnisse unter Umständen als Betrug gewertet werden. Private Verbraucher werden in der Regel durch das Eichamt nicht behelligt und brauchen sich um gesetzliche Bestimmungen zu ihren Waagen keine Gedanken zu machen. Ganz anders verhält sich das, wenn Waagen im geschäftlichen Bereich eingesetzt werden. Hier werden sehr strikte Anforderungen gestellt. Jede Waage muss geeicht werden. Darüber hinaus ist eine Konformitätsbescheinigung/Konformitätserklärung auszustellen. Wie dies zu erfolgen hat, ist durch mehrere Gesetze geregelt. Insbesondere die Ersteichung unterliegt strikten Bestimmungen
Welche Gesetze existieren in der Wägetechnik?
Den Marktteilnehmern sollte äußerste Zuverlässigkeit auf die gemessenen Werte ihrer Instrumente geboten werden. Ist dies nicht der Fall, können Geschäftsleute selbst schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen und müssen unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen. Es dürfen nur Waagen eingesetzt werden, die zuvor gesetzeskonform per Ersteichung justiert werden. Dafür ist das Eichamt zuständig. Dazu gibt es das MessEG (Mess- und Eichgesetz), welches vollständig zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Es reguliert die Anforderungen, die bei Messgeräten aller Art einzuhalten sind.
Wie und durch wen wird die Ersteichung einer Waage vorgenommen?
Die Ersteichung obliegt dem Hersteller von Waagen und Messgeräten. Dieser stellt im Anschluss an die präzise Justierung der Waage eine Konformitätsbescheinigung aus. Woran Sie eine geeichte Waage erkennen: Eine geeichte Waage erkennen Sie an der Versiegelung. Geeichte Waagen sind grundsätzlich an bestimmten Stellen versiegelt oder verplombt.
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Was bedeutet die Konformitätsbescheinigung für die Wägetechnik?
Wann ist eine Konformitätsbescheinigung notwendig? Vor jeder Auslieferung einer Waage steht für den Hersteller die Ersteichung auf dem Plan. Bis auf unmerklich geringe Abweichungen muss diese Justierung unter Anwendung höchster Präzision erfolgen. Welche Abweichungen es sein dürfen, ist durch das Eichamt geregelt. Auf jeder geeichten Waage sind bestimmte Kennzeichnungen aufzubringen, die per Artikel 15ff der Richtlinie 2014/31/EUR genauestens festgelegt sind. Diese können, beispielhaft, wie folgt, aussehen: CE M16 0120. Von Bedeutung ist demnach die CE-Kennzeichnung sowie die Metrologie-Kennzeichnung, die durch den Buchstaben M dargestellt ist. Der Buchstabe M sowie die nachfolgende Kennziffer müssen eingerahmt sein. Diese Kennzeichen sind meistens im Typenschild der Waage untergebracht. Es gibt jedoch Ausnahmen. Reichte es vor 2015 noch aus, entweder eine Eichung vorzunehmen oder eine Konformitätsbescheinigung auszustellen, ist gemäß der neuen Mess- und Eichverordnung Beides zwingend vorgeschrieben. Jedoch wurden nahezu alle Waagen, auch vor Herausgabe der aktuellen Messund Eichverordnung, geeicht. Damit waren Hersteller und Kunden schon immer auf der sicheren Seite. Die Konformitätsbescheinigung wird vom Hersteller nach der Ersteichung und möglicherweise auch nach einer erneuten Eichung ausgestellt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren
Gemäß der gesetzlichen Mess- und Eichverordnung ist jeder Hersteller von Waagen und anderweitigen Messgeräten dazu aufgerufen, die Konformität nachzuweisen, bevor die Waage in den Verkehr gebracht wird. Die Konformitätsbewertung hat nach bestimmten EU-Richtlinien zu erfolgen, bei Waagen, auch bei Feinwaagen, ist dies die EU-Richtlinie 2014/31/EU, bei einigen Waagen können weitere Richtlinien maßgeblich sein. Die Durchführung des Verfahrens ist in der Mess- und Eichverordnung, Anlage 4, festgelegt. War früher vonseiten der Hersteller eine Konformitätsbescheinigung lediglich für europäisch regulierte Messgeräte, wie in der Wägetechnik, erforderlich, ist dies inzwischen auch für national geregelte Messgeräte in der aktuellen Mess- und Eichverordnung fester Bestandteil.
Was kostet diese Zertifizierung mit Konformitätsbescheinigung?
Damit Sie die Kosten für den Zertifizierungsprozess besser nachvollziehen können, ist es sinnvoll, dass Sie die Abläufe verstehen, aus denen sich die Kosten berechnen. Der CE-Prozess (Konformitätsverfahren) wird oftmals vom Spezialisten (Experten) abgewickelt. Entweder nimmt er selbst die Durchführung vor oder moderiert diese. Nur ein Spezialist verfügt über das nötige Fachwissen und die Gesetze, Richtlinien und Normen, die unbedingt einzuhalten sind. Bei derartigen Experten handelt es sich oftmals um Ingenieure oder Menschen mit anderen Disziplinen, die auch manchmal extern angeheuert werden. Der Konformitätsprozess kann zwischen 3 und 6 Monate andauern. Dies gilt jedoch eher für große und komplexe Messgeräte, in der Wägetechnik wären das große Industrie-Wägeanlagen. Da liegen die internen Kosten des Herstellers schnell bei 15.000 EUR oder wesentlich mehr. Mitarbeiter werden für bestimmte Waagen geschult, für die Zertifizierung wird meistens eine Spezialsoftware verwendet und eine weitere Komponente, die die Kosten beeinflusst, ist die Art der Waage. Bei kleineren, leicht bedienbaren Geräten, schlagen die Kosten mit geringeren Zahlen zu Buche als bei komplexen Wägegeräten. Doch teurer könnte es den Hersteller kommen, wenn ungeschulte Mitarbeiter die Zertifizierung vornehmen, die dann ‘versehentlich’ nicht gesetzeskonform ausfallen könnte. Daher ist für jeden Hersteller die professionelle CE-Dokumentation von höchster Bedeutung.
Konformitätsbescheinigung: Was Käufer von geeichten Waagen noch wissen sollten?
Jeder gute Hersteller von Waagen für den Warenverkehr achtet penibel darauf, dass alle gesetzlichen Vorschriften bei der Ersteichung, Folgejustierungen und dem Konformitätsverfahren strikt eingehalten werden. Aber am Ende sind es die Kunden, die eine geeichte Waage erwerben und vor dem Eichamt die Verantwortung tragen. Da gibt es Mindestmengen, Höchstmengen und weitere Punkte, die beim Abwiegen im Handel berücksichtigt werden müssen. Besonders im Bereich der Feinwaagen erkennt das Eichamt kaum Fehlerwerte an, lediglich geringste Abweichungen sind möglich. Daher sollte der Käufer einer Waage grundsätzlich in der Verpackung des Wägegerätes auf die Konformitätsbescheinigung achten. Ist diese nicht enthalten, könnte diese, wie beschrieben, in der Bedienungsanleitung (Dokumentation) zu finden sein. Da man vom Käufer einer Waage, kaum erwarten kann, dass er sämtliche Details der Konformitätserklärung samt der Gesetze versteht, sollte er mindestens die Bezeichnung der Waage, die Seriennummer und den Namen des Herstellers mit der Waage abgleichen.
Fazit
Für den Verbraucher stellen die gesetzlichen Bestimmungen, die Bezeichnungen, Konformitätserklärungen und Eichvorschriften ein zu komplexes Thema dar. Sie selbst brauchen sich damit auch nicht zu befassen. Die Hauptverantwortung für die Ersteichung, die Konformitätsbescheinigung und allen Details zu dem von Ihnen angeschafften Wägegerät trägt grundsätzlich der Hersteller.
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