Genauigkeitsklassen | As-Wägetechnik Magazin

Genauigkeitsklasse: Erklärung der Genauigkeitsklasse eines Messgerätes

Genauigkeitsklasse definiert die maximale Abweichung

Die Ein­ord­nung eines Mess­ge­rä­tes in eine Genau­ig­keits­klas­se ist für vie­le Tätig­kei­ten von gro­ßer Bedeu­tung. Denn die Ergeb­nis­se von Mess­ge­rä­ten unter­lie­gen zahl­rei­chen Ein­flüs­sen. Daher ist eine kon­ti­nu­ier­lich 100-pro­zen­ti­ge Genau­ig­keit unrea­lis­tisch. Trotz­dem dür­fen Mess­ge­rä­te nur ein gewis­ses Maß an Abwei­chun­gen auf­wei­sen. Die­se maxi­mal zu erwar­ten­den Dif­fe­ren­zen zum wah­ren Wert dür­fen eine Gewis­se Gren­ze weder über- noch unter­schrei­ten. Die ver­schie­de­nen Genau­ig­keits­klas­sen defi­nie­ren die­se Werte.

Definition der Genauigkeitsklasse

Die Genau­ig­keits­klas­se legt den maxi­mal abwei­chen­den Wert eines Mess­ge­rä­tes vom wah­ren Wert fest. Damit wird sicher­ge­stellt, dass die­se Gerä­te zuver­läs­sig Mess­wer­te lie­fern, die inner­halb der vor­ge­ge­be­nen Gren­ze lie­gen. Abhän­gig vom Mess­ge­rät gibt es eine Unter­tei­lung in ver­schie­de­ne Klas­sen, in denen unter­schied­lich hohe Abwei­chun­gen erlaubt sind.

Bei den meis­ten Mess­ge­rä­ten erfolgt die maxi­mal zuläs­si­ge Abwei­chung als Pro­zent­an­ga­be, wobei die Anzahl und Bezeich­nung der Genau­ig­keits­klas­sen vom Gerät abhän­gen. So unter­schei­det die Kate­go­ri­sie­rung bei­spiels­wei­se bei Strom- oder Span­nungs­wand­lern zwi­schen Fein­mess­ge­rä­ten mit den Klas­sen 0,1, 0,2 und 0,5 und Betriebs­mess­ge­rä­ten mit den Klas­sen 1, 1,5, 2,5 und 5. Wie hoch die pro­zen­tua­le Dif­fe­renz zwi­schen dem wah­ren und gemes­se­nen Wert sein darf, defi­niert die Zahl der Klas­se. Ein Gerät der Klas­se 3 darf maxi­mal 3 % Abwei­chung vom wah­ren Wert in einem Bereich von 120 % bis 100 % des Nenn­stroms aufweisen.

Die Klas­si­fi­zie­rung in der Wäge­tech­nik gestal­tet sich wie­der­um anders. Selbst­tä­ti­ge Waa­gen sind bei­spiels­wei­se in die Klas­sen 0,2, 0,5, 1 und 2 ein­ge­teilt und dür­fen eine Feh­ler­gren­ze von maxi­mal +/- 0,10 bis +/- 1 Pro­zent aufweisen.

Anders sieht es bei nicht selbst­tä­ti­gen Waa­gen aus. Für die­se Mess­ge­rä­te gibt die Richt­li­nie 2014/31/EU Anhang I Nr.2 die Klas­si­fi­zie­rung von I bis IIII vor.

-    Klas­se I – Fein­waa­gen wie Laborwaagen
–    Klas­se II – Prä­zi­si­ons­waa­gen allgemein
–    Klas­se III – Handelswaagen
–    Klas­se IIII – Grobwaagen

In die­sem Fall sind die Feh­ler­gren­zen nur als Abwei­chung von den Eich­wer­ten ange­ge­ben. Wobei die bei der Eichung respek­tier­ten Tole­ran­zen oft höher sind als die tat­säch­li­chen Abwei­chun­gen. Die wirk­li­chen Abwei­chun­gen in Pro­zent respek­ti­ve die genau­en Mess­un­si­cher­hei­ten kön­nen aus­schließ­lich im Rah­men der Kali­brie­rung fest­ge­stellt wer­den. Dies liegt vor allem dar­an, dass die­se Mess­ge­rä­te wäh­rend des Betriebs zahl­rei­chen ande­ren Ein­flüs­sen unter­lie­gen. Ein Argu­ment, war­um die regel­mä­ßi­ge Kali­brie­rung vor allem unter Betrach­tung der Pro­zess­si­cher­heit von Bedeu­tung ist.

Eigenabweichung und Einflusseffekte auf ein Messgerät

Ein wich­ti­ger Aspekt bei der Bewer­tung der Abwei­chung ist die Eigen­ab­wei­chung. Dabei han­delt es sich um die Abwei­chung eines Mess­ge­rä­tes vom wah­ren Wert beim Betrieb unter Refe­renz­be­din­gun­gen; also jenen Bedin­gun­gen, unter denen das Gerät bei der Jus­tie­rung inner­halb des Mess­be­reichs betrie­ben wur­de. Die­se Eigen­ab­wei­chung darf die Wer­te der Genau­ig­keits­klas­se nicht übersteigen.

Da Mess­ge­rä­te häu­fig nicht unter den bei der Jus­tie­rung herr­schen­den Refe­renz­be­din­gun­gen zum Ein­satz kom­men, sind sie ver­schie­de­nen Ein­fluss­ef­fek­ten aus­ge­setzt. Die­se wir­ken sich zusätz­lich zur Eigen­ab­wei­chung aus und beein­flus­sen die Mess­ergeb­nis­se. Dies kann ein ein­zel­ner Effekt sein oder eine Sum­me aus ver­schie­de­nen Ein­fluss­ef­fek­ten. Hier gilt eben­falls: Der Ein­fluss­ef­fekt einer oder meh­re­rer Ein­fluss­grö­ßen darf zuzüg­lich der Eigen­ab­wei­chung die in der Genau­ig­keits­klas­se vor­ge­ge­be­ne Feh­ler­to­le­ranz nicht überschreiten.

Anforderung beim Betrieb eines Messgerätes einer Genauigkeitsklasse

Die Genau­ig­keits­klas­se defi­niert, wie ein­gangs erwähnt, die Mess­to­le­ranz eines Gerä­tes. Um die­se durch die Eigen­ab­wei­chung und die Ein­fluss­ef­fek­te nicht zu über­schrei­ten, sind zusätz­li­che Anfor­de­run­gen zu erfüllen.

Dar­un­ter fällt das Beach­ten aller Bedin­gun­gen bei der Ein­hal­tung der vor­ge­ge­be­nen Gren­ze. Das Gerät muss in sei­ner Kon­struk­ti­on den elek­tri­schen und mecha­ni­schen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Her­stel­ler­sei­tig müs­sen alle erfor­der­li­chen Auf­schrif­ten wie Genau­ig­keits­klas­sen, Refe­renz­wer­te für den Tem­pe­ra­tur­be­reich oder senk­rech­ter oder waag­rech­ter Ein­satz auf dem Gerät gut sicht­bar ange­bracht sein. Abschlie­ßend stellt ein Prüf­ver­fah­ren fest, dass ein Gerät das genorm­te Ver­hal­ten aufweist.

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