Einsatz unterschiedlicher Prüfgewichte

Einsatz unterschiedlicher Prüfgewichte in verschiedenen Branchen

Um beim Wägen zuver­läs­si­ge Ergeb­nis­se zu erhal­ten, müs­sen Waa­gen regel­mä­ßig geprüft wer­den. Bei die­sem Vor­gang kom­men Prüf­ge­wich­te zum Ein­satz. Waa­gen unter­schei­den sich nicht nur in ihrem Auf­bau oder in ihrem Mess­prin­zip. Von Labor­waa­gen über Indus­trie­waa­gen bis hin zu Schwer­last­waa­gen. Auch der Ein­satz­be­reich spielt bei der Wahl der pas­sen­den Prüf­ge­wich­te eine ent­schei­den­de Rolle.

Was unterscheidet Waagen?

Das Wägen ist wahr­schein­lich so alt wie die Zivi­li­sa­ti­on. Von jeher wol­len die Men­schen wis­sen, wie schwer das eine oder ande­re Gut ist. Im täg­li­chen Han­del woll­ten schon unse­re Vor­fah­ren genau ver­glei­chen, wel­che Men­ge Ware sie für ihr Geld bekom­men und was leich­ter oder schwe­rer wiegt. Mit einer Waa­ge kann jeder auf ein­fa­che Art das Gewicht eines Pro­dukts mit einem mehr oder weni­ger gro­ßen Auf­wand wägen. Wegen ihrer hohen Funk­tio­na­li­tät haben sich Waa­gen heu­te zu einem unver­zicht­ba­ren Instru­ment in vie­len Berei­chen des Han­dels, des Trans­ports oder ande­rer Dienst­leis­tun­gen ent­wi­ckelt. Auch im medi­zi­ni­schen Bereich, wie etwa in Apo­the­ken oder Labo­ren, gehört Wägen zum täg­li­chen Geschäft. Natür­lich gibt es die prak­ti­schen Mess­ge­rä­te auch für den hei­mi­schen Gebrauch, etwa in Form von Küchen- oder Personenwaagen.

Art von Waagen – ein kurzer Überblick

Laborwaagen

Sie gehö­ren prak­tisch zur Grund­aus­stat­tung in jedem Labor. Ent­schei­dend ist hier die exak­te Mes­sung im kleins­ten Bereich. Labor­waa­gen kön­nen in Ana­ly­sen- und Mikro­waa­gen sowie in Prä­zi­si­ons- und Fein­waa­gen unter­teilt wer­den. Feuch­te­be­stim­mer kön­nen sogar den Feuch­te­ge­halt von Pro­duk­ten ermitteln.

Industriewaagen

In die­sem Bereich ist die Aus­wahl rie­sig. Doch gleich, ob Palet­ten- oder Boden­waa­gen, Zähl- oder Prä­zi­si­ons­waa­gen, Tisch- oder Durch­fahr­waa­gen: Die Mess­ge­rä­te in der Indus­trie müs­sen robust und belast­bar sein und vie­len Anfor­de­run­gen standhalten.

Fahrzeugwaagen

Waa­gen aus die­sem Bereich müs­sen robust und fle­xi­bel sein. Selbst unter schwie­rigs­ten Umstün­den müs­sen sie exak­te Mess­ergeb­nis­se lie­fern. Es gibt Achs- und Rad­last­waa­gen sowie Brü­cken­waa­gen, die in der Lage sind, gro­ße Fahr­zeu­ge wie LKW zu wägen.

Mobile Waagen

Sie las­sen sich direkt zum Ein­satz­ort brin­gen. Zu den mobi­len Waa­gen zäh­len unter ande­rem Wie­ge­hub­wa­gen, Kran­waa­gen, Rad­la­der­waa­gen oder Gabelstaplerwaagen.

Kontrollwaagen

Die­se Mess­ge­rä­te wer­den auch als Check­weig­her bezeich­net. Das Wägen von Pro­duk­ten erfolgt hier im schnel­len Durch­lauf. Unter- oder auch über­ge­wich­ti­ge Pro­duk­te wer­den dabei auto­ma­tisch aussortiert.

Das älteste Prinzip: Die Balkenwaage

Bal­ken­waa­gen wägen Güter nach einem denk­bar ein­fa­chen Prin­zip. Wenn auf den bei­den Waag­scha­len einer gleich­ar­mi­gen Bal­ken­waa­ge rechts und links glei­che Mas­sen lie­gen, dann sind bei­de Gewichts­kräf­te genau gleich. Und dann befin­det sich die Waa­ge auch im Gleich­ge­wicht. Mit Mas­sen­stü­cken unter­schied­li­cher Grö­ße auf der einen Sei­te wird die Mas­se auf der ande­ren Waa­gen­sei­te bestimmt. Um prä­zi­se zu mes­sen, bedarf es eines geeich­ten Wägesatzes.

Feinste Messgeräte: Elektronische Waagen

Elek­tro­ni­sche Waa­gen arbei­ten anders. Die Mas­se eines Guts bestim­men sie über elek­tro­ni­sche Bau­ele­men­te. Das kön­nen etwa Deh­nungs­mess­strei­fen oder eine elek­tro­ma­gne­ti­sche Kraft­kom­pen­sa­ti­on sein. Die unter­schied­li­chen Prin­zi­pi­en bei der Kon­struk­ti­on haben ver­schie­de­ne Auf­lö­sun­gen und Genau­ig­kei­ten. Die Mas­se wird nicht durch einen Ver­gleich gemes­sen. Das Gewicht, aus dem Mas­se her­vor­geht, wird durch die Wäge­zel­le bestimmt. Um prä­zi­se zu mes­sen, bedarf es hier einer vor­aus­ge­hen­den Jus­tie­rung mit exak­ten Referenzmassen.

Wichtig für genaues Messen: Prüfgewichte

Prüf­ge­wich­te sind Gewich­te, mit denen die Mess­ge­nau­ig­keit von elek­tro­ni­schen Waa­gen über­prüft wird. Dabei ist das Prüf­ge­wicht das Nor­mal. Es wird mit dem Wert, der von der zu über­prü­fen­den Waa­ge ange­zeigt wird, ver­gli­chen. Auf die­se Art und Wei­se erfolgt die Kali­brie­rung des Mess­ge­rä­tes. Die pas­sen­den Prüf­ge­wich­te gibt es nicht nur für die ver­schie­de­nen Ein­satz­ge­bie­te, son­dern auch für sämt­li­che Mess­be­rei­che und Genau­ig­keits­klas­sen. Es gibt Prüf­ge­wich­te als ein­zel­ne Stü­cke in ver­schie­de­nen Bau­for­men und aus unter­schied­li­chen Mate­ria­li­en. Die Her­stel­ler bie­ten dar­über hin­aus Prüf­ge­wich­te als Satz an.

Die Genauigkeit der Prüfgewichte

Gewich­te für Waa­gen wer­den ver­schie­de­nen Genau­ig­keits­klas­sen zuge­teilt. Grund­la­ge dafür ist die Richt­li­nie R 111 der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für das gesetz­li­che Mess­we­sen (OIML). Ent­spre­chend der Richt­li­nie wer­den die Gewich­te für Waa­gen nach ihrer Genau­ig­keit geglie­dert. Maß­ge­bend sind die Klas­sen E1 bis M3. Die höchs­te Genau­ig­keits­klas­se ist die Klas­se E1. M3 beinhal­tet dage­gen Gewich­te für Mess­ge­rä­te mit der nied­rigs­ten Genau­ig­keit. Die OIML-Richt­li­nie R 111 legt dar­über hin­aus die zuläs­si­gen Feh­ler­gren­zen fest.

Ver­schie­de­ne Bei­spie­le zei­gen den Unter­schied in den Genauigkeitsklassen:

  • Bei einem Prüf­ge­wicht von 1 g der Genau­ig­keits­klas­se E1 beträgt die Feh­ler­gren­ze ± 0,01 mg.
  • Bei der Genau­ig­keits­klas­se F1 liegt die Tole­ranz bei ± 0,1 mg.
  • In der nied­rigs­ten Genau­ig­keits­klas­se M3 beträgt die Feh­ler­gren­ze ± 10 mg.

Tipp: Ihre Prüf­ge­wich­te soll­ten Sie nach der Art Ihrer Waa­ge und nach der von Ihnen gewünsch­ten Genau­ig­keit aus­wäh­len. Ach­ten Sie dar­auf, dass das aus­ge­wähl­te Gewicht kei­ne grö­ße­ren Tole­ran­zen als die Ables­bar­keit Ihrer Waa­ge hat.

Genauigkeitsklassen der Prüfgewichte: Eine Übersicht

  • Klas­se E1: Das ist das am höchs­ten prä­zi­se Prüf­ge­wicht. Es eig­net sich für hoch­auf­lö­sen­de Waa­gen (d > 1.000.000).
  • Klas­se E2: Hier­bei han­delt es sich um ein genau­es Prüf­ge­wicht für hoch­auf­lö­sen­de Ana­ly­sen­waa­gen der Eich­klas­se I (d >= 100.000 e).
  • Klas­se F1: Prüf­ge­wicht für Prä­zi­si­ons­waa­gen und Ana­ly­sen­waa­gen sowie der Eich­klas­se I / II (<= 100.000 e).
  • Klas­se F2: Prüf­ge­wicht für Prä­zi­si­ons­waa­gen, die in der Eich­klas­se II ein­grup­piert sind (<= 30.000 e).
  • Klas­se M1: Prüf­ge­wicht für Indus­trie- und Han­dels­waa­gen aus der Eich­klas­se (<= 10.000 e).
  • Klas­se M2: Prüf­ge­wicht für Han­dels­waa­gen aus der Klas­se III mit der Schritt­zahl < 10 000.
  • Klas­se M3: Prüf­ge­wicht für Han­dels­waa­gen aus der Klas­se III aber mit der Schritt­zahl < 3 000.

Wel­ches Prüf­ge­wicht Sie wäh­len, rich­tet sich danach, für wel­che Waa­ge es zum Ein­satz kom­men soll. In der Pra­xis wird das Prüf­ge­wicht E1 sel­ten ver­wen­det. Ein Prüf­ge­wicht der Klas­se E2 ist in den meis­ten Fäl­len bereits aus­rei­chend. Prüf­ge­wich­te aus der Klas­se E2 gibt es in unter­schied­li­chen Mate­ria­li­en, etwa Edel­stahl oder Alu­mi­ni­um, aber auch aus Neusilber.

Kalibrieren und Justieren: Wo liegen die Unterschiede?

Ob Sie eine Waa­ge kali­brie­ren oder jus­tie­ren: Die bei­den Wör­ter ste­hen nicht für die glei­che Tätig­keit. Wenn Sie eine Waa­ge kali­brie­ren, neh­men Sie eine Prü­fung zwi­schen der Anzei­ge Ihrer Waa­ge und dem Kali­brier­ge­wicht vor. Etwai­ge Abwei­chun­gen berück­sich­ti­gen Sie dann bei der Bewer­tung des Mess­ergeb­nis­ses. Beim Jus­tie­ren Ihrer Waa­ge stel­len Sie die Waa­ge auf das Prüf­ge­wicht (neu) ein. Beim Kali­brie­ren gibt es kei­nen sol­chen Ein­griff in das Mess­sys­tem. Sie kön­nen es also selbst vor­neh­men. Für das Jus­tie­ren einer Waa­ge ist aus­schließ­lich ein Fach­mann zustän­dig. Denn dabei wird in das Mess­sys­tem der Waa­ge ein­ge­grif­fen, sie könn­te anschlie­ßend feh­ler­haf­te Ergeb­nis­se lie­fern, falls die­ser Vor­gang nicht fach­ge­recht durch­ge­führt wer­den sollte.

So werden Waagen mit einem Prüfgewicht kalibriert

Die Waa­ge soll­te dabei min­des­tens 12 h in Betrieb gewe­sen sein, um ihre opti­ma­le Betriebs­tem­pe­ra­tur zu haben. Dann legen Sie ein, oder meh­re­re Prüf­ge­wich­te auf die Last­plat­te und lesen das Ergeb­nis ab. Sinn­vol­ler­wei­se soll­ten die Punk­te des Wäge­be­rei­ches der Waa­ge geprüft wer­den, bei denen die best­mög­li­che Mess­ge­nau­ig­keit gefor­dert ist.
Stel­len Sie Abwei­chun­gen fest, soll­ten Sie die­se bewer­ten und danach ent­schei­den, ob eine Jus­ta­ge, also ein Ein­griff durch einen Fach­mann not­wen­dig ist.

Tipp: Nach jedem Orts­wech­sel kali­brie­ren Sie Ihre Waa­ge am bes­ten mit dem Prüf­ge­wicht neu. Denn auf das Ergeb­nis beim Wägen hat die Gra­vi­ta­ti­on an einem Ort durch­aus einen Einfluss.

Verschiedene Prüfgewichte für Waagen im Handel

Beim Kauf von Prüf­ge­wich­ten haben Sie die Wahl zwi­schen ein­zel­nen Gewich­ten und Sets aus meh­re­ren Gewichts­stü­cken. Ein­fa­che Sets ent­hal­ten in der Regel Stü­cke zu 50 Gramm, zu 100 Gramm, zu 200 Gramm sowie zu 500 Gramm. Im Ver­gleich zu ein­zel­nen Gewich­ten sind Sets güns­ti­ger. Wie teu­er die Prüf­ge­wich­te oder Sets sind, hängt unter ande­rem vom ver­wen­de­ten Mate­ri­al und der Set-Grö­ße ab. Die meis­ten Prüf­ge­wich­te im Han­del sind aus Guss­ei­sen oder aus Edel­stahl gefer­tigt. Je schwe­rer ein Prüf­ge­wicht ist, des­to höher ist sein Preis.

Gibt es auch Prüfgewichte für Schwerlasten?

Die Höchst­last bei Indus­trie­waa­gen kann leicht bei meh­re­ren Ton­nen lie­gen. Auch sol­che Mess­ge­rä­te wer­den mit Schwer­last­ge­wich­ten, etwa Prüf­ge­wich­te für einen Kran oder Prüf­ge­wich­te für einen Auf­zug, geprüft. Dabei kommt es unter ande­rem auf Emp­find­lich­keit, Linea­ri­tät und Ecken­last­ab­wei­chung der Waa­ge an. Die Prüf­ge­wich­te für einen Kran lie­gen meist im Bereich 200 kg, 500 kg bis zu 1 t und 2 t. Wegen der Hub­ka­pa­zi­tät von Gabel­stap­lern und Krä­nen wie­gen die Prüf­ge­wich­te für einen Auf­zug oder Kran oft aber weni­ger als 2 t. Um ein höhe­res Gewicht zu errei­chen, kön­nen meh­re­re Gewich­te kom­bi­niert werden.

Prüfgewichte für Waagen kaufen: Darauf müssen Sie achten

  • Die Art des Prüf­ge­wichts hängt vor Ihrer Waa­ge ab
  • Lesen Sie vor dem Kauf genau die Anlei­tung Ihrer Waage
  • Für eine ein­zel­ne Waa­ge reicht in der Regel ein Prüf­ge­wicht aus
  • Grö­ße­re Sets sind eher für Labo­re und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen geeignet
  • Machen Sie auch das Mate­ri­al zu einem Kri­te­ri­um Ihrer Kaufentscheidung
  • Ach­ten Sie auf die Abwei­chung (Genau­ig­keit): Je gerin­ger sie ist, des­to prä­zi­ser kön­nen Sie Ihre Waa­ge kalibrieren
  • Ach­ten Sie auf die bei­lie­gen­de Beschrei­bung des Sets oder ein­zel­nen Gewichts
  • Es soll­te sich für Ihre Waa­ge (z.B. Gold­waa­ge, Fein­waa­ge oder Digi­tal­waa­ge) eignen.

Der beste Platz für Ihre Waage

Ach­ten Sie auch auf den opti­ma­len Stand­ort für Ihre Waa­ge. Auch er ist aus­schlag­ge­bend für genaue Ergeb­nis­se. Der per­fek­te Wäge­platz:

  • Hat eine mög­lichst kon­stan­te Tem­pe­ra­tur und Luftfeuchtigkeit
  • Ist erschüt­te­rungs­arm
  • Hat kei­ne Son­nen­ein­strah­lung und kei­nen Luftzug
  • Erweist sich als beson­ders stabil
  • Hat einen anti­sta­ti­schen und antima­gne­ti­schen Untergrund
  • Labor­waa­gen soll­ten mög­lichst auf einem spe­zi­el­len Wäge­tisch posi­tio­niert werden

FAQ: Häufig gestellte Fragen über Prüfgewichte

Was bedeutet OIML?

OIML ist eine Abkür­zung und steht für die Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on für das gesetz­li­che Mess­we­sen. Die Rei­hung der Buch­sta­ben ergibt sich aus dem fran­zö­si­schen Namen für die Ver­ei­ni­gung: Orga­ni­sa­ti­on Inter­na­tio­na­le de Métro­lo­gie Léga­le. Gegrün­det wur­de die OIML am 12. Okto­ber 1955 in der Haupt­stadt Frank­reichs, Paris. Ihr deut­scher Name ist: Inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on zur Rege­lung der mess­tech­ni­schen Belan­ge im gesetz­li­chen Eich­we­sen.

Was ist ein Eichgewicht?

Der Begriff wur­de frü­her häu­fi­ger ver­wen­det und beschreibt ein Gewicht, das zur Eichung von Waa­gen benutzt wird.

Was ist ein Prüfgewicht?

Gewich­te für Waa­gen dien­ten bei mecha­ni­schen Waa­gen einst als Ver­gleichs­ge­wicht für das auf­ge­leg­te Gut. Moder­ne, elek­tro­ni­sche Waa­gen benö­ti­gen die­se Gewich­te heu­te nicht mehr. Als Prüf­ge­wich­te die­nen sie heu­te der Kon­trol­le der Mess­ge­nau­ig­keit, bzw. zum Kali­brie­ren von Waa­gen.
Dabei ist das Prüf­ge­wicht das Nor­mal. Mit ihm wird der Wert, den das Mess­ge­rät anzeigt, verglichen.

Welche Gewichte enthält der Gewichtssatz?

Wel­che Prüf­ge­wich­te für Waa­gen ein Gewichts­satz ent­hält, hängt von der Art sei­nes Ein­sat­zes ab. Für Labor­waa­gen bie­tet der Han­del Sät­ze ab einem Mil­li­gramm bis zu ca. 10 kg.an. Es gibt auch Gewichts­sät­ze für Schwer­last­waa­gen. Hier sind Gewich­te von 200 Kilo­gramm, 500 Kilo­gramm bis zu 1 Ton­ne und 2 Ton­nen enthalten.

Welche Prüfgewichte für welche Waage?

Prüf­ge­wich­te der höchs­ten Genau­ig­keits­klas­se E1 eig­nen sich für hoch­auf­lö­sen­de Waa­gen. Für Prä­zi­si­ons­waa­gen und Ana­ly­sen­waa­gen emp­feh­len sich Prüf­ge­wich­te der Klas­se F1. Für Han­dels­waa­gen sind Prüf­ge­wich­te der Klas­sen M1, M2 oder der Klas­se M3 ausreichend.

Wie oft müssen Gewichte geeicht bzw rekalibriert werden?

Das hängt davon ab, wofür sie ver­wen­det wer­den. In der Regel wer­den Eich­ge­wich­te, also Gewich­te die zur Eichung von Waa­gen benutzt wer­den, jähr­lich neu geeicht. Die Eichung von Gewich­ten und Waa­gen wird gesetz­lich gere­gelt. Sie ist immer dann vor­ge­schrie­ben, wenn der Betref­fen­de am soge­nann­ten “eich­pflich­ti­gen Ver­kehr” teil­nimmt. Das kann neben dem Ver­kauf von Waren und Gütern nach Gewicht auch die Berech­nung von Gebüh­ren nach Gewicht sein. Genaue Anga­ben zum “eich­pflich­ti­gen Ver­kehr” fin­den sich im Eich­ge­setz.
Prüf- bzw. Kali­brier­ge­wich­te unter­lie­gen ver­schie­de­nen Reka­li­brier­fris­ten. Die­se rich­ten sich in der Regel nach den For­de­run­gen der jewei­li­gen Qua­li­täts­si­che­rungs­sys­te­me, bzw. nach den Vor­ga­ben der DAkkS (Deut­sche Akkre­di­tie­rungs­t­sel­le), falls die­se Gewich­te zur Erstel­lung von DAkkS-Kali­brier­schei­nen ver­wen­det werden.Werden die­se Gewich­te aller­dings auch zur Nach­ei­chung von Waa­gen benutzt, unter­lie­gen sie eben­falls einem Zyklus zur Reka­li­brie­rung von einem Jahr. 

Hea­der­bild: © Shut­ter­stock / Mar­kus Thoenen

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