Was ist achsweises Wägen
Das Ladegewicht gleichmäßig auf Vorder- und Hinterachse verteilen: das ermöglicht achsweises Wägen. Wir erklären, wie es funktioniert.
Yolanda von Klier
24.05.2019
Auf die Sicherheit kommt es an
Ob Sie mit einem Wohnmobil, Anhänger, Lastkraftwagen oder einfach irgendeinem anderen Fahrzeug unterwegs sind: In den Fahrzeugpapieren ist nicht nur das Leergewicht, sondern auch das zulässige Gesamtgewicht eingetragen. Ebenso ist dort die zulässige Achslast vermerkt, sowohl für die vordere, als auch für die hintere Achse. Beladen Sie ein Fahrzeug falsch oder zu schwer, gefährden Sie damit nicht nur sich selbst und die anderen Insassen des Fahrzeugs, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Achsweises Wägen hilft, das zulässige Gewicht einzuhalten. Wird die zulässige Achslast oder das Gesamtgewicht überschritten, droht Ihnen außerdem ein Bußgeld und bei zwanzig Prozent zu viel Gewicht ein Punkt in Flensburg.
Die Last gleichmäßig verteilen
Wenn Sie Ihren Anhänger, LKW oder Wohnmobil beladen, spielt nicht nur das Gesamtgewicht, sondern auch die Verteilung der Last eine Rolle. Beladen Sie Ihr Fahrzeug ungleichmäßig, verändert sich das Fahrverhalten. Das kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Verrutscht Ihnen beispielsweise die Ladung während der Fahrt, ist das ein potenzieller Grund für einen Unfall.
Achsweises Wägen zeigt Ihnen an, ob die Last gleichmäßig verteilt ist. Falls nicht, kann sie vor der Fahrt entsprechend umverteilt werden.
Achsweises Wägen mit Radlastwaagen
Mithilfe einer mobilen Radlastwaage können Sie die Achslast Ihres Fahrzeug durch achsweises Wägen bestimmen. Damit die Messung so genau wie möglich erfolgt, kommt es auf die korrekte Position des Fahrzeuges an. Bei dieser Art der Gewichtsermittlung sind eine möglichst mittige Platzierung des jeweiligen Rades auf der Waagenplattform ebenso wichtig, wie ein nicht nachgiebiger Untergrund.
Sie sollten darauf achten, dass die Räder des Fahrzeugs gerade in Fahrtrichtung stehen. Es gibt dabei die Möglichkeit der statischen, sowie der dynamischen Gewichtsermittlung. Im letzteren Falle fährt das Fahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit über die Waage ohne anzuhalten.
Die Polizei darf das Gewicht kontrollieren
Vermutet die Polizei, dass bei einem Fahrzeug das zulässige Gewicht überschritten wurde, darf sie die Last kontrollieren. Führen Sie als Fahrer des LKW einen Nachweis, Wiegeschein oder andere Papiere mit sich, aus denen die Polizei das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs ermitteln kann, erkennt sie diesen in der Regel an. Falls nicht, kann sie das aktuelle Gewicht des Fahrzeugs durch achsweises Wägen auf einer speziell für diesen Fall geeichten Achslastwaage durchführen. Soll das Gesamtgewicht eines großen Fahrzeugs ermittelt werden, benutzt die Polizei in der Regel in der Nähe befindliche, geeichte Brückenwagen.
Der Wiegeplatz sollte möglichst eben sein
Betonierte oder asphaltierte Randstreifen, Park- und andere Plätze wirken in der Regel zwar recht eben, sind es jedoch oft nicht. In der Regel gleichen moderne Achslastwagen eine leichte Neigung aus. Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie für achsweises Wägen einen Platz wählen, der so eben wie möglich ist. Ist dort ein größeres Gefälle, eignet er sich nicht für achsweises Wägen. Sind die Achslastwagen für einzelne Räder vorgesehen, müssen sie paarweise eingesetzt werden. Andernfalls verschiebt sich der Schwerpunkt des Fahrzeuges und verfälscht somit das Ergebnis des Wägens.
Zur Verbesserung der Ergebnisse sind sogenannte Höhenausgleichsmodule sinnvoll, um möglichst nur vertikale Kräfte zu messen und Schwingungen des Fahrzeuges (insbesondere beim dynamischen wägen) zu minimieren.. Während des gesamten Wägevorgangs darf die Ladung weder bewegt werden, noch sich selbst verlagern. Transportieren Sie flüssiges Wägegut, ist das achsweise Wägen nicht zulässig. Sämtliche Ergebnisse müssen mit dem Vermerk “achsweise gewogen” versehen sein.
Wohnmobile werden gern kontrolliert
Das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils finden Sie im Fahrzeugschein. Je nach Modell ist bereits das Leergewicht recht hoch und die Zuladung daher nur begrenzt möglich. Daher sollten Sie vor Ihrem Urlaub gut überlegen, was Sie im Wohnmobil tatsächlich brauchen und was lieber zu Hause bleiben kann. Wichtig ist auch, die im Fahrzeugschein angegebene Achslast einzuhalten. Falls Sie keine Radlastwaage zu Hause haben: Es gibt eine Reihe an öffentlichen Waagen, an denen Sie das Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs nach dem Beladen wiegen können.
Verstauen Sie die schweren Gegenstände so tief wie möglich und so nahe an der Achse wie möglich und lassen Sie nichts lose im Wohnmobil liegen. Bei einem Bremsvorgang entwickeln lose Teile gerne ein unerwartetes Eigenleben. Da die Polizei besonders in der Urlaubszeit fahrende Wohnmobile kontrolliert, sollten Sie sicher sein, dass Sie nicht zu viel Gepäck geladen haben. Andernfalls kann die Urlaubsfahrt deutlich teurer werden als geplant.
Sicher fahren mit der richtigen Beladung
Damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist, sollten Sie in jedem Fall die angegebenen Achslasten einhalten. Das gilt für große Anhänger genauso wie für kleine. Da eine Überladung zu schlimmen Folgen und Unfällen führen kann, überprüft die Polizei gerne durch achsweises Wägen, ob die tatsächliche Last nicht zu schwer ist.
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
Kfz oder Anhänger in Betrieb genommen trotz Überschreitung von zulässiger Achslast um über 5 Prozent | 1 Punkt | 80 Euro |
… 10 Prozent | 1 Punkt | 110 Euro |
… 15 Prozent | 1 Punkt | 140 Euro |
… 20 Prozent | 1 Punkt | 190 Euro |
… 25 Prozent | 1 Punkt | 285 Euro |
… 30 Prozent | 1 Punkt | 380 Euro |
Quelle: https://www.bussgeld-info.de/achslast/
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