Fehlergrenzen für geeichte Waagen

Die Anforderungen an Waagen, sowohl im industriellen Segment, in gewerblichen Betrieben, als auch für den privaten Bedarf, sind hoch. Daher erhält der Käufer einer Waage stets die Gewissheit, ein möglichst präzises Wägegerät zu verwenden, denn er kauft in der Regel geeichte Waagen.

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Yolanda von Klier

24.02.2021

Insights

Die Anforderungen an Waagen, sowohl im industriellen Segment, in gewerblichen Betrieben, als auch für den privaten Bedarf, sind hoch. Daher erhält der Käufer einer Waage stets die Gewissheit, ein möglichst präzises Wägegerät zu verwenden, denn er kauft in der Regel geeichte Waagen.

Die Eichung der Waagen ist gesetzlich vorgeschrieben und reicht von Präzisionswaagen im Labor- oder Industrie-Umfeld bis hin zu Waagen, die auch bei schweren Lasten optimal funktionieren müssen. Auf allen Gebieten dürfen Käufer äußerste Präzision erwarten. Nun ist es jedoch so, dass auch modernste geeichte Waagen nicht ohne geringe Fehlergrenzen auskommen. Dies weiß auch der Gesetzgeber und erlaubt kleinere Abweichungen. Nach dem Motto ‘Darf es etwas mehr sein?’ bietet der Händler uns auch heute noch gerne seine Ware an. Hier handelt es sich um ein gegenseitiges Einverständnis beim Geben und Nehmen. Wird die Ware jedoch ungewollt etwas schwerer oder leichter, dann handelt es sich um stark eingeschränkte Fehlergrenzen beim Abwiegen von Wägegut. Wie diese Fehlergrenzen festgelegt sind, was es von Hersteller- und Kundenseite zu berücksichtigen gibt, und welche Vorschriften die Fehlergrenzen regeln, finden Sie hier vorgestellt.

Was bedeutet Fehlergrenze?

Viele verwechseln den Begriff Fehlergrenzen gerne mit den Verkehrsfehlergrenzen und erleben schon mal eine böse Überraschung, wenn dies bei der Kontrolle durch das Eichamt festgestellt wird. Die Verkehrsfehlergrenzen, die das Doppelte der üblichen Fehlergrenzen ausmachen, befinden sich, aus der Betrachtung des Eichgesetzes, zwar immer noch im Toleranzbereich, jedoch kann das Übergehen der Waage in den Verkehrsfehlergrenzen-Level für den Händler hohe Verluste bedeuten. Dies gilt insbesondere für hochwertiges Wägegut, für das er entweder mangels korrektem Gewicht eine zu geringe Zahlung erhält oder zu den korrekten Beträgen dann versehentlich mehr Ware herausgibt.

Welcher Wert bestimmt die Fehlergrenzen bei geeichten Waagen?

Für geeichte Waagen ist bei den Fehlerbeschränkungen der Eichwert relevant. Die erlaubte und zulässige Gewichtsabweichung im Plus- und Minusbereich wird bei der Eichung während der Justierung bereits einkalkuliert. Die Abweichungen sind vom Gewicht abhängig und steigen mit dem Wägebereich der Waage an. Der sogenannte Verkehrsfehler einer Waage beträgt das Zweifache der erlaubten Fehlergrenze. Gültig sind diese Werte, bezogen auf zulässige Abweichungen einer geeichten Waage, während der Eichfrist. Die Fehlergrenzen sind unterteilt in drei Genauigkeitsklassen:

  • Genauigkeitsklasse I,

  • Genauigkeitsklasse II,

  • Genauigkeitsklasse III.


Ermittelt werden die Fehlergrenzen über zwei Werte. Der erste und wichtigste Wert der Tabelle für Fehlergrenzen ist “e” (e = Eichwert). Dabei handelt es sich bei Genauigkeitsklasse I häufig um das Hundertfache des kleinstmöglichen Ziffernschritts, bei Genauigkeitsklasse II um das Zehnfache und in Genauigkeitsklasse III sind beide Werte oft identisch. Der zweite Wert ist “m” (m = Belastung).

Bei der Eichung einer Waage darf der Anzeigefehler die Fehlergrenze nicht übersteigen. Der Fachbegriff dafür ist die Eichfehlergrenze. Je nach Belastung gelten andere Fehlergrenzen, die sich in jedem individuellen Fall am Eichwert bemessen. Kommen geeichte Waagen zum Einsatz, verhalten sich die Fehlergrenzen für geeichte Waagen, bezogen auf die drei Genauigkeitsklassen gemäß der Richtlinie 2014/31/EU, so:

Genauigkeitsklasse I:

  • Fehlergrenze ± 0,5 e: 0 ≤ m ≤ 50 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,0 e: 50 000 e < m ≤ 200 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,5 e: 200 000 e < m

Genauigkeitsklasse II:

  • Fehlergrenze ± 0,5 e: 0 ≤ m ≤ 5 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,0 e: 5 000 e < m ≤ 20 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,5 e: 20 000 e < m ≤ 100 000 e


Genauigkeitsklasse III:

  • Fehlergrenze ± 0,5 e: 0 ≤ m ≤ 50 e

  • Fehlergrenze ± 1,0 e: 50 e < m ≤ 200 e

  • Fehlergrenze ± 1,5 e: 200 e < m ≤ 1 000 e

Neben den aufgeführten Genauigkeitsklassen gibt es noch die Genauigkeitsklasse IV. Diese kommt jedoch eher selten zur Anwendung. Auch hier sind die Fehlergrenzen entsprechend angepasst. Für den Laien, der unmöglich die gesamten Vorschriften und Gesetze der Wägetechnik kennen kann und muss, finden ausschließlich die genannten Fehlergrenzen in der Wägetechnik Anwendung.

Wer prüft die Einhaltung der Fehlergrenzen von geeichten Waagen im Handel und in der Industrie?

Bei der Ersteichung werden die Fehlergrenzen durch den Herstellerunter penibler Einhaltung sämtlicher Vorschriften und Gesetze mitberücksichtigt. Die ‘Nacheichung’ übernimmt das Eichamt nach Ablauf der Eichungsgültigkeit. Doch ist eine Waage häufig in Gebrauch, muss schon mal nachjustiert werden. Wer ganz sichergehen will, dass es hier keine größeren Abweichungen zu den vorgeschriebenen Fehlergrenzen gibt, wendet sich mit einer Zwischenkontrolle an den Hersteller, der eine Justierung vornehmen kann. Unter Umständen können spezielle vom Eichamt anerkannte Unternehmen eine Kontrolle der Fehlergrenzen während der ersten Gültigkeitsphase durchführen. Haben Sie den Eindruck, Ihre Waage ist so stark beansprucht, dass es zu größeren Fehlzahlen bei den Mengen- oder Gewichtsabweichungen kommt, ist es ratsam, eine sogenannte Zwischenkontrolle in Auftrag zu geben.

In welchem Abstand müssen Waagen geeicht werden?

Die grundsätzlich durch den Hersteller vorgenommene Eichung von Waagen hat eine grundsätzliche Eichgültigkeit für zwei Jahre. Im Anschluss erfolgt eine neue Überprüfung und ggf. die Justierung der Waage. Jedoch ist die Gültigkeitsdauer auch abhängig von der höchstmöglichen Wägelast einer Waage. So reicht die 2‑Jahres-Gültigkeit für Waagen bis zu 2.990 kg aus, während die Eichgültigkeit für Waagen ab 3.000 kg sogar drei Jahre beträgt. Für Spezialwaagen gelten jedoch andere Eichintervalle. Diese gestalten sich aktuell wie folgt:

  • Medizinische Waagen im Krankenhaus, Babywaagen in Arztpraxen und Krankenhaus: vier Jahre;

  • Bettenwaagen im Krankenhaus: zwei Jahre;

  • Dezimal‑, Laufgewichts- und Tafelwaagen: vier Jahre

Handelt es sich um die Neuanschaffung einer Waage, deren Eichung grundsätzlich vom Waagen-Hersteller vorzunehmen ist, beginnt die Gültigkeitsdauer der Eichung ab dem Jahr der Ersteichung, bei einer späteren Eichung durch das Eichamt ab dem Jahr der Eichung.

Der Ablauf der Eichgültigkeit

Bei Ablauf der Eichgültigkeit für geeichte Waagen stehen Sie als Besitzer und Nutzer der Waage in der Pflicht, die Nacheichung rechtzeitig beim für Ihr Bundesland zuständigen Eichamt zu beantragen. Als Besitzer einer Waage waren Sie es bisher vermutlich gewohnt, dass der Eichbeamte von selbst in Ihr Geschäft/Unternehmen kam, um die Eichung vorzunehmen. Das kann auch heute noch vorkommen. Doch das neue Eichrecht verpflichtet die Waagen-Besitzer zu einer 10-Wochen-Frist zur Beantragung der Eichung. Wie Ihnen bekannt ist, gelten Eichungen immer bis zum Jahresende eines festgelegten Jahres. Demnach beantragen Sie die Nacheichung für bereits geeichte Waagen bis spätestens Mitte Oktober desselben Jahres der Eichfälligkeit. So sieht es der § 37 Abs. 3 MessEG (Mess- und Eichgesetz) vor.

Fazit

Der Hersteller gibt die Justierung einer Waage per Eichung vor. Der Händler steht in der Pflicht, Fehlergrenzen einzuhalten. Ebenfalls platziert er das Wägegut ordentlich auf der Waage und hält sich an die Wägebedingungen. Letztendlich hat aber der Käufer einer Ware, ganz gleich, ob es sich um feinste Edelmetalle handelt oder schwergewichtige Maschinen, das Recht, das Gewicht unter Berücksichtigung von Fehlergrenzen selbst zu überprüfen oder kontrollieren zu lassen. Geringe Abweichungen innerhalb der Fehlergrenzen gehen mal zulasten oder Freude des Kunden und mal hat der Händler das Nachsehen oder einen geringfügigen Gewinn. Eines ist jedoch gewiss, halten sich Händler nicht an die vorgegebenen Fehlergrenzen, kann dies zu Bußgeldern führen, falls eine Kontrolle durch das Eichamt erfolgt.

Headerbild: © Shutterstock/ Olivier Le Moal

Fehlergrenzen für Waagen: Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert das Wägen mit Toleranzbereich und Fehlergrenzen?

Der obere und untere Grenzwert ist vorab vom Hersteller programmierbar. Dazwischen befindet sich der Bereich, in dem ‘zahlenmäßig’ gewogen wird.

Was ist noch zu berücksichtigen, um die Fehlergrenzen im grünen Bereich zu halten?

Die Über- oder Unterschreitung von Fehlergrenzen entsteht nicht nur beim üblichen Wägevorgang. Einige weitere Faktoren sind hier maßgeblich:

  • Störfestigkeit der Waage gegen elektromagnetische Strahlen (Falschanzeige möglich)

  • Erdanziehung: die meisten Waagen werden standortabhängig geeicht, da die Erdanziehung an jedem Ort der Erde unterschiedlich ausfallen kann

  • Waagen mit Justierautomatik: funktionieren meistens an jedem Ort.

Was bedeutet das Klassenzeichen auf einem Messgerät?

Das Klassenzeichen auf einer Waage gibt an, in welche Genauigkeitsklasse die Waage gehört und wie genau sie Messungen durchführt. Es informiert darüber, wie präzise die Waage ist und für welche Art von Anwendungen sie geeignet ist.

Was sagt die Genauigkeitsklasse aus?

Die Genauigkeitsklasse bei Waagen gibt an, wie präzise und genau die Waage Messungen durchführt. Je geringer die Klasse, desto genauer ist die Waage.

Wann brauche ich eine geeichte Waage?

Eine geeichte Waage wird benötigt, wenn eine Gewichts- oder Massenmessungen durchführt wird, die für Handel, wissenschaftliche Forschung oder gesetzliche Vorschriften genau sein müssen. Es gibt genaue Vorschriften dafür, welche Waagen geeicht sein müssen und wann Sie auf eine Eichung verzichten können (z. b. bei Industriewaagen zur rein internen Anwendung).