Über 30 Jahre Erfahrung

Waagen eichen lassen

Mit unserem zertifizierten Eichservice stellen wir sicher, dass Ihre Waagen jederzeit präzise, rechtskonform und einsatzbereit sind. Ob erste Eichung für neue Messgeräte oder anstehende Nacheichung – unsere Experten wissen, worauf es ankommt, und machen die Eichpflicht zu einer einfachen Angelegenheit. Mit As-Wägetechnik sind Sie immer auf der sicheren Seite – versprochen!

Professioneller Eichservice für Waagen: rechtssicher und präzise

Die regelmäßige Eichung von Waagen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für verlässliche und präzise Wägeprozesse in Unternehmen. Denn nur exakt arbeitende Waagen vermeiden Messfehler und die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile effektiv.

Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Wägetechnik wissen wir genau, worauf es bei der Eichung ankommt: von der fachgerechten Vorbereitung über die Koordination mit der zuständigen Eichbehörde bis hin zur Überprüfung aller eichrelevanten Komponenten. Unser geschultes Fachpersonal sorgt dafür, dass Ihre Waagen jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – sicher, effizient und nachvollziehbar.

Unser Eichservice steht Ihnen bundesweit sowie im gesamten deutschsprachigen Raum zur Verfügung. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Partner, der Technik, Vorschriften und Praxis optimal verbindet.

Eichung mit As-Wägetechnik: Ihre Herausforderung ist unsere Lösung

  • Komplettreinigung Ihres Messgeräts inklusive Überprüfung des mechanischen Aufbaus auf Funktionsfähigkeit

  • Reinigung der Thermodruckleiste und Papierführung bei Registriergeräten entsprechender Bauart

  • Kalibrierung und ggf. Justierung mithilfe zertifizierter Prüfgewichte gemäß den gültigen Genauigkeitsklassen

  • Überprüfung sämtlicher elektrischer Kabel- und Steckverbindungen auf Zustand und Sicherheit

  • Gründliche Prüfung der Analogsignale, des Digital-/Analog-Wandlers sowie der zentralen Netzteileinheit

  • Funktionskontrolle der gesamten Waage, inklusive interner Justierautomatik (sofern vorhanden) und angeschlossenem Drucker

  • Aktualisierung Ihrer Waagenliste zur lückenlosen Dokumentation

  • Erstellung eines normgerechten Prüfprotokolls zur rechtssicheren Nachverfolgbarkeit

Als anerkannter Instandsetzungsbetrieb für den eichpflichtigen Verkehr, prüfen wir, ob Ihre Messgeräte die nötige Genauigkeit erreichen. Wir übernehmen die Abstimmung mit der Eichbehörde und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf der Waageneichung – in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.

As-Wägetechnik ist ein europaweit tätiger Anbieter von Labor- und Industriewaagen. In dieser Rolle setzen wir uns mit Herz und Seele dafür ein, dass Sie nur Qualität, Erfahrung und technische Kompetenz erhalten. Ein zentraler Bestandteil unseres Portfolios ist unser professioneller Eichservice, der höchste Standards erfüllt und Maßstäbe in Zuverlässigkeit und Präzision setzt.

Anerkannter Prüfbetrieb: Ihre Vorteile mit As-Wägetechnik

  • Eichung von Labor-, Industrie- und Fahrzeugwaagen

  • Anmeldung und Terminorganisation mit dem zuständigen Eichamt

  • Ersteichung und Nacheichung durch zertifizierte Fachkräfte

  • Herstellerunabhängige Betreuung aller gängigen Wägetypen

  • Bereitstellung von DAkkS-konformen Kalibrierscheinen

  • Justierung und Reparatur im Zuge der Eichvorbereitung mit fachgerechten Prüfmitteln

  • Fachberatung zur Eichpflicht, Eichgültigkeit und Eichklasse Ihrer Waagen

  • Vor-Ort-Reparaturen und Werkstattservice

Die Eichpflicht: von Richtlinien, Fristen und amtlichen Siegeln

Eine regelmäßige Eichung schützt Sie nicht nur vor unbemerkten und ungewollten Messabweichungen, die schnell zu ärgerlichen Materialverlusten oder Produktreklamationen führen können, sie ist außerdem gesetzlich verpflichtend.

In Deutschland unterliegen Waagen vieler Branchen – etwa Industrie, Handel, Labor oder Logistik – der sogenannten Eichpflicht. Gemäß dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) dürfen sie nur im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr eingesetzt werden, wenn sie korrekt geeicht sind und durch die zuständige Eichbehörde als solche gekennzeichnet wurden. Die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber selbst. Verstöße gegen die Eichvorschriften können mit Geldstrafen oder gar dem Entzug der Nutzungsgenehmigung geahndet werden.

Nicht alle Waagen müssen geeicht sein. Die vorgeschriebenen Bereiche sind in der EU-Richtlinie 90/384/EWG festgelegt. Diese sind:

  • Waagen im Geschäftsverkehr, wenn Preis der Ware von ihrem jeweiligen Gewicht abhängt (z. B. Ladenwaagen)

  • Waagen für die Herstellung von Arzneimitteln und Rezepturen (z. B. Apothekerwaagen)

  • Waagen für medizinische oder pharmazeutische Analysen (z. B. für offizielle Analysen im Labor)

  • Waagen für amtliche Bereiche (z. B. für Veterinäramt oder für Wettkämpfe)

  • Waagen für die Herstellung von Fertigverpackungen

  • Waagen für die Heilkunde (z. B. in Arztpraxen)


Nur Waagen mit einer sogenannten Bauartzulassung dürfen überhaupt geeicht werden. Bei diesem strengen Prüfverfahren wird sichergestellt, dass die Waage die eichrechtlichen Anforderungen erfüllt. Nach bestandener Zulassung und Eichung erhalten sie ein offizielles Eichsiegel, das ihre Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das quadratische Siegel trägt den Buchstaben „M“ sowie die zweistellige Jahreszahl der erstmaligen Eichung.

Konformitätsbewertung/Hersteller-Ersteichung

Im Jahr 2021 wurde uns durch die benannte Stelle NMi die Genehmigung zur Durchführung der Konformitätsbewertung von nichtselbsttätigen Waagen erteilt. Die sogenannte Hersteller-Ersteichung gemäß EN 45501 erlaubt die Verwendung dieser Messgeräte im eichpflichtigen Verkehr.

Haben Sie Fragen zur Technik oder zu unseren Lieferzeiten und Preisen?

Unsere Ansprechpartner sind für Sie da

Sie haben Fragen zum Thema Eichung?

Dann freut sich Herr von Klier über einen Anruf oder Ihre E-mail.