Lkw Achse

Was ist achsweises Wägen?

Auf die Sicherheit kommt es an

Ob Sie mit einem Wohn­mo­bil, Anhän­ger, Last­kraft­wa­gen oder ein­fach irgend­ei­nem ande­ren Fahr­zeug unter­wegs sind: In den Fahr­zeug­pa­pie­ren ist nicht nur das Leer­ge­wicht, son­dern auch das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht ein­ge­tra­gen. Eben­so ist dort die zuläs­si­ge Achs­last ver­merkt, sowohl für die vor­de­re, als auch für die hin­te­re Ach­se. Bela­den Sie ein Fahr­zeug falsch oder zu schwer, gefähr­den Sie damit nicht nur sich selbst und die ande­ren Insas­sen des Fahr­zeugs, son­dern auch ande­re Verkehrsteilnehmer.

Achs­wei­ses Wägen hilft, das zuläs­si­ge Gewicht ein­zu­hal­ten. Wird die zuläs­si­ge Achs­last oder das Gesamt­ge­wicht über­schrit­ten, droht Ihnen außer­dem ein Buß­geld und bei zwan­zig Pro­zent zu viel Gewicht ein Punkt in Flensburg.

Die Last gleichmäßig verteilen

Wenn Sie Ihren Anhän­ger, LKW oder Wohn­mo­bil bela­den, spielt nicht nur das Gesamt­ge­wicht, son­dern auch die Ver­tei­lung der Last eine Rol­le. Bela­den Sie Ihr Fahr­zeug ungleich­mä­ßig, ver­än­dert sich das Fahr­ver­hal­ten. Das kann zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen im Stra­ßen­ver­kehr füh­ren. Ver­rutscht Ihnen bei­spiels­wei­se die Ladung wäh­rend der Fahrt, ist das ein poten­zi­el­ler Grund für einen Unfall.

Achs­wei­ses Wägen zeigt Ihnen an, ob die Last gleich­mä­ßig ver­teilt ist. Falls nicht, kann sie vor der Fahrt ent­spre­chend umver­teilt werden.

Achsweises Wägen mit Radlastwaagen

Mit­hil­fe einer mobi­len Rad­last­waa­ge kön­nen Sie die Achs­last Ihres Fahr­zeug durch achs­wei­ses Wägen bestim­men. Damit die Mes­sung so genau wie mög­lich erfolgt, kommt es auf die kor­rek­te Posi­ti­on des Fahr­zeu­ges an. Bei die­ser Art der Gewichts­er­mitt­lung sind eine mög­lichst mit­ti­ge Plat­zie­rung des jewei­li­gen Rades auf der Waa­gen­platt­form eben­so wich­tig, wie ein nicht nach­gie­bi­ger Untergrund.

Sie soll­ten dar­auf ach­ten, dass die Räder des Fahr­zeugs gera­de in Fahrt­rich­tung ste­hen. Es gibt dabei die Mög­lich­keit der sta­ti­schen, sowie der dyna­mi­schen Gewichts­er­mitt­lung. Im letz­te­ren Fal­le fährt das Fahr­zeug mit Schritt­ge­schwin­dig­keit über die Waa­ge ohne anzuhalten.

Die Polizei darf das Gewicht kontrollieren

Ver­mu­tet die Poli­zei, dass bei einem Fahr­zeug das zuläs­si­ge Gewicht über­schrit­ten wur­de, darf sie die Last kon­trol­lie­ren. Füh­ren Sie als Fah­rer des LKW einen Nach­weis, Wie­ge­schein oder ande­re Papie­re mit sich, aus denen die Poli­zei das tat­säch­li­che Gewicht des Fahr­zeugs ermit­teln kann, erkennt sie die­sen in der Regel an. Falls nicht, kann sie das aktu­el­le Gewicht des Fahr­zeugs durch achs­wei­ses Wägen auf einer spe­zi­ell für die­sen Fall geeich­ten Achs­last­waa­ge durch­füh­ren. Soll das Gesamt­ge­wicht eines gro­ßen Fahr­zeugs ermit­telt wer­den, benutzt die Poli­zei in der Regel in der Nähe befind­li­che, geeich­te Brückenwagen.

Der Wiege Platz sollte möglichst eben sein

Beto­nier­te oder asphal­tier­te Rand­strei­fen, Park- und ande­re Plät­ze wir­ken in der Regel zwar recht eben, sind es jedoch oft nicht. In der Regel glei­chen moder­ne Achs­last­wa­gen eine leich­te Nei­gung aus. Daher soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Sie für achs­wei­ses Wägen einen Platz wäh­len, der so eben wie mög­lich ist. Ist dort ein grö­ße­res Gefäl­le, eig­net er sich nicht für achs­wei­ses Wägen. Sind die Achs­last­wa­gen für ein­zel­ne Räder vor­ge­se­hen, müs­sen sie paar­wei­se ein­ge­setzt wer­den. Andern­falls ver­schiebt sich der Schwer­punkt des Fahr­zeu­ges und ver­fälscht somit das Ergeb­nis des Wägens.

Zur Ver­bes­se­rung der Ergeb­nis­se sind soge­nann­te Höhen­aus­gleichs­mo­du­le sinn­voll, um mög­lichst nur ver­ti­ka­le Kräf­te zu mes­sen und Schwin­gun­gen des Fahr­zeu­ges (ins­be­son­de­re beim dyna­mi­schen wägen) zu mini­mie­ren.. Wäh­rend des gesam­ten Wäge­vor­gangs darf die Ladung weder bewegt wer­den, noch sich selbst ver­la­gern. Trans­por­tie­ren Sie flüs­si­ges Wäge­gut, ist das achs­wei­se Wägen nicht zuläs­sig. Sämt­li­che Ergeb­nis­se müs­sen mit dem Ver­merk “achs­wei­se gewo­gen” ver­se­hen sein.

Wohnmobile werden gern kontrolliert

Das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht Ihres Wohn­mo­bils fin­den Sie im Fahr­zeug­schein. Je nach Modell ist bereits das Leer­ge­wicht recht hoch und die Zula­dung daher nur begrenzt mög­lich. Daher soll­ten Sie vor Ihrem Urlaub gut über­le­gen, was Sie im Wohn­mo­bil tat­säch­lich brau­chen und was lie­ber zu Hau­se blei­ben kann. Wich­tig ist auch, die im Fahr­zeug­schein ange­ge­be­ne Achs­last ein­zu­hal­ten. Falls Sie kei­ne Rad­last­waa­ge zu Hau­se haben: Es gibt eine Rei­he an öffent­li­chen Waa­gen, an denen Sie das Gesamt­ge­wicht Ihres Fahr­zeugs nach dem Bela­den wie­gen können.

Ver­stau­en Sie die schwe­ren Gegen­stän­de so tief wie mög­lich und so nahe an der Ach­se wie mög­lich und las­sen Sie nichts lose im Wohn­mo­bil lie­gen. Bei einem Brems­vor­gang ent­wi­ckeln lose Tei­le ger­ne ein uner­war­te­tes Eigen­le­ben. Da die Poli­zei beson­ders in der Urlaubs­zeit fah­ren­de Wohn­mo­bi­le kon­trol­liert, soll­ten Sie sicher sein, dass Sie nicht zu viel Gepäck gela­den haben. Andern­falls kann die Urlaubs­fahrt deut­lich teu­rer wer­den als geplant.

Sicher fahren mit der richtigen Beladung

Damit die Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr gewähr­leis­tet ist, soll­ten Sie in jedem Fall die ange­ge­be­nen Achs­las­ten ein­hal­ten. Das gilt für gro­ße Anhän­ger genau­so wie für klei­ne. Da eine Über­la­dung zu schlim­men Fol­gen und Unfäl­len füh­ren kann, über­prüft die Poli­zei ger­ne durch achs­wei­ses Wägen, ob die tat­säch­li­che Last nicht zu schwer ist.

Ver­stoß Punk­te Buß­geld
Kfz oder Anhän­ger in Betrieb genom­men trotz Über­schrei­tung von zuläs­si­ger Achs­last um über 5 Prozent 1 Punkt 80 Euro
… 10 Prozent 1 Punkt 110 Euro
… 15 Prozent 1 Punkt 140 Euro
… 20 Prozent 1 Punkt 190 Euro
… 25 Prozent 1 Punkt 285 Euro
… 30 Prozent 1 Punkt 380 Euro

Quel­le: https://www.bussgeld-info.de/achslast/

                                                                                                                                         Headerbild:©Shutterstock/ Owl Mountain

2 Kommentare

  • Kira N.

    Vilen Dank über die­sen Bei­trag über Ach­wei­ses Wägen. Gut zu wis­sen, dass bei dem Mes­sen mit Rad­last­waa­gen eine mit­ti­ge Plat­zie­rung des jewei­li­gen Rades auf der Waa­gen­platt­form wich­tig ist. Ich habe kürz­lich das ers­te Mal einen sol­chen Ser­vice bei einer Auto­bahn­kon­trol­le gesehen.

  • Ebert

    Ist die Sum­me der Achs­las­ten, Vorderachse+Hinterachse gleich Gesamtgewicht?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert