Das Mess- und Eichwesen – Eichämter und die Aufgaben
Einst waren es die Maßeinheiten Zoll, Elle und Fuß, mit denen Gewichte und Längen definiert wurden. In Anlehnung an die Römerzeit bedeutete die Bezeichnung “Zoll” damals so viel wie “eine Daumenbreite”. Die Griechen hingegen verwendeten das Wort “Zoll” eher sinngemäß für “Abgaben” bzw. Steuern. Es war etwa in der Zeit des Mittelalters, als man in Deutschland den 12. Teil des Fußes als “Zoll” bezeichnete. Aus dieser Begrifflichkeit entwickelte sich im Laufe der Jahre der Name “Zollstock”, der auch heute noch in vielen Bereichen gebräuchlich ist. Am 17. August 1868 verkündete der König von Preußen die sogenannte “Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund”. Es heißt, dass diese Verordnung die Basis für die noch heute genutzte Maßeinheit “Meter” sei. Drei Jahre nach der entsprechenden Bekanntgabe trat die königliche Verordnung offiziell in Kraft. Anfang des 19. Jahrhunderts wurde das Maß- und Gewichtseinheitsgesetz ins Leben gerufen und dem Eichamt in den einzelnen Regionen wurde eine besondere Bedeutung zuteil.
Wissenswerte Fakten zum Mess- und Eichwesen
Das Eichamt ist in jedem Bundesland für das gesetzliche Messwesen zuständig. Das Aufgabengebiet ist überaus vielschichtig. So ist in dem Zusammenhang zu beachten, dass jedes Messgerät – egal, ob zur Messung der Länge, des Gewichtes, des Volumens, der Dichte oder der Temperatur – nach einem speziell ausgerichteten Konformitätsbewertungsverfahren in den Verkehr gebracht werden muss. Diese Vorgabe ist im Mess- und Eichgesetz (MessEG) verankert. Sofern die eichpflichtigen Gerätschaften später so modifiziert werden – aus welchen Gründen auch immer – dass sie in ihrer Bauart verändert oder überarbeitet sind, muss ein weiteres Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Die Einhaltung dieser Richtlinie wird durch das Eichamt genau kontrolliert und überwacht. Es gibt im Mess- und Eichwesen klare Definitionen der Begrifflichkeiten Messen, Messgrößen, Prüfen, Justieren, Kalibrieren und Eichen.
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen
Mit der Bezeichnung “Messen” ist ein experimentelles Prozedere gemeint, durch welches ein spezifischer Wert einer bestimmten physikalischen Größe “als Vielfaches einer Einheit oder eines Bezugswertes” eruiert wird. Messgrößen sind hingegen Werte wie die Länge, die Dichte, die Temperatur, die Stromstärke oder die Leistung einer physikalischen Größe. Das “Prüfen” beschreibt eine wesentliche Aufgabe, die durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen zu erfolgen hat. Es geht dabei darum, festzustellen, inwiefern das jeweilige Messgerät oder die Probe die gesetzlichen Vorgaben und Messbedingungen erfüllt und ob Toleranzen und Fehlergrenzen tatsächlich eingehalten werden. Der Begriff des Eichens umfasst die Prüfung von Messgeräten gemäß der aktuell gültigen Eichvorschriften sowie die anschließende Stempelung der geprüften Gerätschaften. Durch den Stempel des Eichamtes wird beurkundet, dass das in Augenschein genommene Messgerät zu dem Zeitpunkt der Prüfung allen rechtlichen Anforderungen entsprochen hat.
Die Stempelung erfolgt mit dem sogenannten Hauptstempel. Sobald dieser auf die zuvor geprüften Messgeräte aufgebracht ist, bedeutet das, dass sie die Prüfung erfolgreich durchlaufen haben und dementsprechend geeicht sind. Demgemäß dürfen sie ohne Weiteres in den Verkehr gebracht, aufgestellt und in der Öffentlichkeit verwendet werden. Die gesetzlich zugestandenen Fehlermengen oder Toleranzgrenzen werden somit nicht überschritten, sodass auch der Verbraucher korrekt abgemessene Güter erhält. Auch mit Blick auf die Gewährleistung präziser Daten und Werte in Wissenschaft und Forschung ist es essenziell, geeichte Geräte zu benutzen, deren Fehlermengenquote gering ist.
Der Stempel vom Eichamt setzt sich aus dem Eich- und dem Jahreszeichen zusammen. Das Jahreszeichen benennt die Gültigkeitsdauer der zuvor durchgeführten Eichung. Bei Messgeräten, bei welchen die Gültigkeitsdauer der Eichung als unbefristet festgelegt wurde, gibt der Beamte der Eichbehörde nur das jeweilige Zeichen des Jahres an, in welchem das Gerät geeicht wurde.
Diese Aufgaben hat das Landesamt für Mess- und Eichwesen
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen hat in vollem Umfang dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des geltenden Eichgesetzes bzw. des Mess- und Eichgesetzes überwacht, geprüft und umgesetzt wird. So gilt es, die unterschiedlichsten Messgeräte zu eichen, wie zum Beispiel Waagen, Gewichtsstücke und Messgeräte. Auch ist das Eichamt zuständig für die Eichung von Tankfahrzeugen, Zapfsäulen und Taxametern. Zudem müssen Geschwindigkeitsüberwachungs- und Verkehrsmessgeräte sowie viele andere Apparaturen und Geräte geeicht werden. Eine weitere wesentliche Aufgabe der Eichämter ist die messtechnische Überwachung, Prüfung und Kontrolle von Pharma- und Medizinprodukten. Diese Kategorie umfasst unter anderem alle medizinischen Messgeräte, die auf dem Gebiet der Arzneimittel- und Heilkunde von Relevanz sind.
Das Eichamt ist überdies für die Marktüberwachung von Messgeräten unterschiedlichster Art zuständig. Insbesondere dann, wenn diese der “Richtlinie 2004 / 22 / EG über Messgeräte sowie der Richtlinie 2009 / 23 / EG über nicht selbsttätige Waagen” unterliegen. Außerdem ist das Eichamt für die Überwachung der staatlich anerkannten Behörden und Prüfstellen verantwortlich. Diesbezüglich ist insbesondere von den Institutionen die Rede, bei denen die Eichung von Verbrauchsmessgeräten, wie zum Beispiel Gas- und Wasserzählern, Elektrizitäts- oder Wärmezählern im Vordergrund steht. Weiterhin gehören die Zulassung und die Überwachung von Messgeräten für die Eichung selbst zum Aufgabengebiet der Eichämter. Das Leistungsspektrum umfasst hierbei die Eichung von Prüfständen sowie die Kontrolle und die Befundsprüfung von Messgeräten, mit denen andere Apparaturen überwacht und kontrolliert werden. Die Prüfung von Gewichten und Volumina bei Umverpackungen oder Fertigpackungen ist ein weiteres wesentliches Aufgabengebiet der Eichämter. Ebenso wie die professionelle Beratung von Verbrauchern und Händlern auf dem gesamten Gebiet des Eichrechts. Grundsätzlich ist die Kontrolle des Eichamtes in den verschiedensten Bereichen des beruflichen und unternehmerischen Alltags von Bedeutung. Im Medizin-Sektor, in Wissenschaft, Forschung und Pharmakologie sowie im Groß- und Einzelhandel oder auch in etlichen Industrie‑, Handwerks- und Wirtschaftsbereichen.
Es gibt Unternehmen, die über eine vom Eichamt benannte Stelle verfügen oder die durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen mit einer solchen Befugnis ausgestattet worden sind. Eine derartige Institution ist stets neutral und für die gesetzmäßige Durchführung von Prüfungen sowie darüber hinaus für die Erteilung von Bescheinigungen zuständig. Vornehmlich ist in diesem Zusammenhang beispielsweise vom TÜV oder von der DEKRA und ähnlichen Einrichtungen die Rede.
Hinweis:
Messgeräte, die durch den TÜV oder durch die DEKRA oder andere relevante Institutionen geeicht worden sind, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Verkehr gebracht werden. So ist es unabdingbar, sie mit einer CE-Kennzeichnung – das steht für Conformitée Européene – zu versehen. Des Weiteren muss die Behörde genannt werden, welche den entsprechenden Hersteller kontrolliert und überwacht bzw. die Eichung durchgeführt hat.
Verstoß gegen die Gesetzgebung im Mess- und Eichwesen
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen gibt vor, dass jeder Besitzer von eichpflichtigen Messgeräten dafür Sorge zu tragen hat, dass die jeweils geltenden Richtlinien eingehalten werden. Sofern ein Messgerät nicht sachgemäß behandelt oder wenn die zugestandene Verkehrsfehlergrenze nicht adäquat eingehalten wird, so muss das Eichamt hierüber informiert werden. In der Konsequenz ist es erforderlich, den aufgebrachten Hauptstempel von dem betreffenden Gerät zu entfernen und es damit zu entwerten.
Nach Ablauf der Eichung ist es generell nicht mehr gestattet, das jeweilige Messgerät aufzustellen, es in den Verkehr zu bringen oder es zu benutzen. Auch hierfür müssen die Eichämter Sorge tragen. Das Eichgesetz (Paragraf 19 Abs. 1 Nr. 3 Absatz 4) besagt, dass die Person oder der Unternehmer, welcher nicht geeichte Messgeräte verwendet oder in Betrieb nimmt, eine Ordnungswidrigkeit begeht. Diese wird durch das Mess- und Eichwesen mit einer Geldbuße belegt.
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen – ein facettenreiches Aufgabengebiet
So vielschichtig die Aufgaben im Bereich Mess- und Eichwesen sind, so sehr steht doch vor allem ein Aspekt im Fokus – der Schutz der Verbraucher. So ist die Eichpflicht eine wesentliche Voraussetzung für die richtige Messung in verschiedenen Bereichen. Ladentischwaagen auf dem Wochenmarkt oder im Supermarkt müssen geeicht sein, damit der Verbraucher nicht weniger Ware bekommt, als er tatsächlich bezahlt. Dasselbe Prinzip gilt auch an Tankstellen, bei Gas- und Wasserzählern, bei Tankwagen für Flüssiggas oder Öl sowie für viele weitere Bereiche.
Das Eichamt gibt mit Blick auf den Paragrafen 34 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) vor, dass die Eichfrist eines eichpflichtigen Messgerätes grundsätzlich 24 Monate beträgt. Weitere Fragen zur jeweiligen Gesetzgebung beantworten die zuständigen Mitarbeiter der Eichämter gern.
FAQs As-Wägetechnik – Eichämter und die Aufgaben
Seit wann gibt es das Eichamt?
Es war im Jahre 1912, als die bereits bestehenden Eichämter in Deutschland verstaatlicht wurden. In den Anfängen spielten vor allem die Maßeinheiten Zoll, Elle und Fuß eine Rolle. Heute hingegen ist die Vielfalt der Gewichts- und Maßeinheiten deutlich vielschichtiger. Um eine möglichst hohe Transparenz mit Blick auf das Wohl der Verbraucher zu gewährleisten, wurde das Eichamt einberufen.
Was sind die wesentlichen Aufgaben der Eichämter?
Eichämter sind vor allem mit der Eichung und der Verwendungs- und Marktüberwachung von Messgeräten betraut. Allerdings nur dann, wenn diese Gerätschaften mit Blick auf ihren Verwendungszweck tatsächlich dem Eichrecht unterliegen. Entsprechende Prüfungen nimmt das Eichamt vor.
Wem unterstehen Eichämter?
Jedes Eichamt in Deutschland untersteht dem Wirtschaftsministerium des Landes. In der Schweiz ist das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) für das Mess- und Eichwesen zuständig, während in Österreich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die weisungsgebende Position innehat.
Wann unterliegen Messgeräte der Eichpflicht?
Ganz gleich, ob Waagen, Temperaturmessgeräte oder andere Apparaturen – wenn sie für die Herstellung oder für die Prüfung von Medikamenten zum Einsatz kommen, sind sie in Anlehnung an den Paragrafen 3 des Eichgesetzes eichpflichtig. Ungeeichte Geräte, die der Eichpflicht unterliegen, dürfen unter keinen Umständen aufgestellt, in den Verkehr gebracht oder benutzt werden.
Wo kann das jeweils zuständige Eichamt kontaktiert werden?
Auf den Online-Präsenzen der zuständigen Behörden sind alle relevanten Kontaktdaten sowie weitere Informationen zu den entsprechenden Ämtern einsehbar.
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